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Auf dieser Seite sind Themen plaziert, die durchaus mehr Beachtung in Presse, Funk und Fernsehen haben könnte. Mal sind es kurze Schlaglichter, mal ausführlich begründete Aspekte und auch Erfahrungen mit dem Rechtsstaat


2025-02-20   Bebauungspläne. Rechtsstaatsverfahren? Kein Thema für die Lokal-und Regionalpresse?
In Hamburg sollen die Bauplanungs- und Baugenehmigungsverfahren vereinfacht werden. Schon die heutigen Verfahren sind fragwürdig. Es geht um Rechtsansprüche von Bürgern und damit um Verfassungsfragen.

Wer einmal eher durch Zufall mit dem Thema Bebauungsplan befaßt wird, kann sein negatives Rechtsstaatswunder erleben. 

Kein Zweifel: Fachbeamte müssen Kompromisse finden, extrem viel wissen. Und es bedarf einer ausreichenden Personalausstattung.  Auch ganz klar: Fehler passieren, es kommt aber darauf an, wie die (Selbst-)kontrolle vor Entscheidungen funktioniert.

So läuft das Verfahren in einem Hamburger Bezirk – und wahrscheinlich ähnlich in allen anderen Bezirken. Die Sachdetails vor Ort der zugrundliegenden Erfahrung sind hier uninteressant, es geht um das Verfahren selbst.


A. Der erste Teil eines Verfahrens.

  • Der alte Flächenutzungsplan aus den 50er Jahren muß durch Bebauungspläne ersetzt werden.
  • Die Fachbeamten erarbeiten einen Bebauungsplan, der bei der Lebensdauer der heutigen Massivhäuser für ca. 100 Jahre angemessen sein muss. Inklusive Klimawandel mit Dürre und Sturzfluten u.a.m..
  • Der Planentwurf wird im Stadtplanungsausschuss vorgestellt und dann entsprechend weiter entwickelt.
  • Der Planentwurf wird veröffentlicht, ggf. auch in einer öffentlichen Versammlung mit Experten des Fachamtes für die Planung
  • Eine gezielte persönliche Direktinformation der Betroffenen und der umliegenden Betroffenen eines Plangebietes werden nicht direkt per Post aufmerksam gemacht, sondern nur durch Plakate und Presseveröffentlichungen.
  • Laien können keine Fachbeamten sein. Das Fachchinesisch ist oft unverständlich. Begründungen oft sehr verklausiliert
  • Die Einwendungen werden bearbeitet, wie in dem zugrundeliegenden Fall fast ausnahmslos abschlägig und extrem knapp, also ohne publikumsverständliche Begründung abgewimmelt.
  • Der Plan wird dem Stadtplanungsausschuss zur Genehmigung vorgelegt.


A. Fazit:
Die Öffentlichkeitsarbeit für die Betroffenen ist absolut unzureicehend.
Die konkreten Auswirkungen eines Plans für Betroffene und Anwohner sind nicht wirklich transparent gestaltet.
Die Behandlung der Einwendungen ist im Zweifel je nach Sicht des Bürgers eher kursorisch-herablassend-abkanzelnd.

 


B. Der Stadtplanungsausschuss

  • Der Stadtplanungsausschuss besteht aus ehrenamtlichen Parteivertretern, die keine Planungsexperten sein können.
  • Die Frage an den Planungssauschuss-Vorsitzenden: Wie machen Sie sich sachkundig in der fachlich-sachlichen Bewertung des Plans? . Die Antwort: Wir haben Akteneinsicht, die wir in sehr kontroversen Fällen ausüben.
  • Eine Überprüfung der Plan-Details, also der Begründungen, der vom Fachamt eingeholten eventuell fehlerhaften Gutachten etc. durch eine neutrale Stelle findet de facto nicht statt vor Einreichung in den Ausschuss.
  • Wenn der Ausschuss nicht von aufmerksamen Bürgern auf ;ängel aufmerksam gemacht wird, wird er sich sinnvollerweise damit auseinandersetzen. Das ist aber keine Fachprüfung im eigentlichen Sinne, das Bürger und Parlamentarier Laien sind.
  • Die höherrangige Bezirksversammlung verläßt sich auf den Stadtplanungsausschuss. Und beschließt den Plan.
  • Aus dem B.Plan folgende Baugenehmigungsfragen sind oftmals Gegenstand nicht öffentlicher Sitzungen.


B.Fazit:
Laien-Parlamentarier können ebenso wie die Bürgerlaien Pläne nicht im Detail sorgsamst prüfen – mangels Zeit und Fachkenntnis.
Laien-Parlamentarier verfügen bei Abstimmungen nicht über evtl. kritische Stellungnahmen aus der Behörde nach einer dem Vieraugenrinzip vergleichbaren Überprüfung.
Die Vorlage eines fachlich unüberprüften Plans ist de facto ausschließlich Sache der Fachabteilung.
Oftmals werden bei Bürgern Befürchtungen laut, dass es zu Mauscheleien und einseitigen Begünstigungen von finanzkr+ftigen Bauherren zulasten der Allgemeinheit oder gar vom Plan auch betroffener Bürger kommt.
Sind "Quasi.Erpressungen" durch Bauherren nicht doch öffentlich zu thematisieren?


C. Der Plan wird im Gesetzblatt verkündet.

  • Der Plan ist dann gültig. Aber:
  • Ab dem Datum der Veröffentlichung läuft eine einjährige Einspruchsfrist.
  • Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Die der Mängelrüge und die des Normenkontrollverfahrens.



D. Die Mängelrüge

  • Mängelrügen kann jeder mehr oder minder Betroffene eines Plans kostenlos mit Hinweis auf vermutete oder tatsächliche Fehler der Planung schriftlich mit eigener Unterschrift einreichen.
  • Man denkt, dies müsse bei der entsprechenden Fachabteilung für Rechtsfragen, also dem Rechtsamt geschehen. da es ja um eine Überprüfung des Ergebnisses der Fachanteilung Planung geht.
  • Dieses Rechtsamt erklärt einem dann nach der Einreichung der Mängelrügen, dass es für die Mängelrügen nicht zuständig sei und die Rügen an das Fachamt weiterleitet.
  • Das Fachamt für Planung prüft sich also selbst.


D.Fazit:
Es gibt also keine Kontrolle des Fachamtes durch das Rechtsamt.
Es gibt also kein Vieraugenprinzip in dem Bezirksamt, so wie es in jedem seriösen Wirtschaftsunternehmen üblich ist.
Der Bürger bleibt mit seinem Anliegen also so oder so Adressat der dann ja wohl auch nicht überprüften Antwort des Planmungsamtes.
Ist das wirklich kein Thema für das Rechtsamt, das später ggf. die Prozesse führen muss?


E. Das Normenkontrollverfahren

  • Dieser Weg eröffnet den Interessierten die Möglichkeit einer Kontrolle der Arbeit der Planungsfachabteilung durch eine dritte Institution.  Aber: 

  • Dieser Weg ist nicht kostenlos, da das Verfahren schon auf benötigten fachlichen Vorkenntnissen nur von einem Anwalt, der bezahlt werden muss geführt werden kann. 

  • Im Netz kursieren Angaben von rund 20.000 Euro. 

  • Die Schrift muss fristgerecht vor Ablauf der Einspruchsfrist eingereicht werden. 

  • Der Anwalt ist von Privatleuten zu beauftragen und eben zu bezahlen.


Gesamt-Fazit:
Mangels hinreichender Kontrolle in dem Bezirksamt selbst sind Bewohner und Anwohner des Planungsbereichs
auf ein kostenverursachendes Verfahren angewiesen. Man muss sich sein Recht also erkaufen.

Die Kosten diese Verfahrens werden allenfalls bei einem entsprechenden Urteil erstattet bekommen.

Einerseits ist die Kostennotwendigkeit ein Schutz vor unberechtigten und kleinlichen Prozessen von Prozesshanseln. andererseits werden sozial schwächere Bürger de facto ausgeschlossen (mit Ausnahme bei einem schwierigen Kostenübernahmeverfahren).


ZMZ


2025-03-31 Bauprüfung. Rechtsstaatsverfahren? Auch kein Thema für die (Lokal-)Presse?
Gesetzt den Fall, auf dem Nachbargrundstück Ihrer Wohnung soll ein Bau mit über 20 Wohnungen gebaut werden.
Gesetzt den Fall, Sie wollen wissen, wie das alles aussehen soll und welche Folgen das für Ihr Grundstück haben kann.
Gesetzt den Fall, Sie wohnen ausserdem in einem Gebiet, das neu überplant werden soll.
Obendrein: Die Pläne sind im Stadtteil mit Mängelrügen und Normenkontrollfragen heftig umstritten (siehe Meldung oben).

Daraus folgt: Sie wenden sich an das zuständige Fachamt in einem Hamburger Bezirksamt. Sie bitten um Einblick in die Baupläne.
Das ist die Antwort im anonymisierten Original vom 11.3.2025:

"Als Eigentümer des Grundstücks... sind Sie kein Nachbar des [zu bebauenden] Flurstücks... im Sinne des Gesetzgebers. Das vorgenannte Grundstück und Ihr Grundstück weisen keine gemeinsame Grundstücksgrenze auf. 

Vielmehr sind die beiden Grundstücke noch zusätzlich durch die Straße... getrennt. Sofern ich Ihre Bitte so verstehen möchte, dass Sie im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens für das das [zu bebauende] Flurstück ... beteilgt oder informiert werden wollen, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich dieser Bitte nicht entsprechen kann."

Also: Ein Nachbar ist kein Nachbar, wenn zwischen seinem und dem Grundstück des anderen eine Strasse verläuft.
Also: Es gibt keine Auswirkungen eines Baus auf ein benachbartes Wohnhaus, wenn eine Strasse dazwischen ist.
Also: Wasser und Klima haben keine Auswirkungen auf Grundstücke, die durch eine Strasse getrennt sind.
Also: Autoverkehr aufgrund neuer Wohnungen hat also keine Auswirkungen auf Grundstücke, die durch eine Strasse getrennt sind.#


Abschluss-Frage:

Ist das wirklich ein demokratisches. zeitgemäßes und bürgerfreundliches  Planungsverfahren?#



ZMZ

 


Weitere Themen folgen.