Und Auf dieser Seite sind Themen plaziert, die durchaus mehr Beachtung in Presse, Funk und Fernsehen haben könnten. Mal sind es kurze Schlaglichter, mal ausführlich begründete Aspekte und auch Erfahrungen mit dem Rechtsstaat
2026-03-11 Es reicht!
Nachlässig? Uneinsichtig? Überheblich? Unkontrolliert? Ewiggestrig? Demokratisch? Weitsichtig?
Die Behandlung des Bebauungsplans Niendorf 93 des Bezirksamtes Hamburg-Eimsbüttel wirft sehr grundsätzliche Fragen auf. Es geht um die umstrittene Nachverdichtung der Wohnbebauung. Und um neue Grüne Wege, deren Lage teilweise ebenfalls umstritten ist.
Dafür hat sich überparteiliche "INITIATIVE NIENDORF e.V. - LeNi - Für ein lebenswertes Niendorf" gegründet. BürgerInnen unterschiedlichster Erfahrungen investieren ehrenamtlich Zeit für die Verbesserung der Planungen für „Ihren“ Stadtteil. Denn: Bebauungspläne gelten bis zu 100 Jahren...
Zwar haben sich, was sehr ehrenwert ist, NDR-Hamburg, Hamburger Abendblatt und Niendorfer Wochenblatt sporadisch mit dem Thema befasst. Aber das Behördenverhalten und die Anwendung offenbar unsinniger, weil unrealistischer Vorschriften sind größerer und dauernder Aufmerksamkeit wert.
Es geht nicht um das OB des Wohnungsbaus, sondern um das WIE.
Stadtplanung erfordert Kompromisse. Dabei geht es um Ehrlichkeit gegenüber allen Bürgern und um eine bürgerverständliche Transparenz. Es geht nicht um REICH oder ARM. Es geht um grundsätzliche Planungsgrundlagen und Verfahren. Es geht um Regelungen und Verhaltensweisen, die im 21. Jahrhundert mit Klimawandel und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht mehr zu vertreten sind.
Geht es um kleinteilige Fragen? Ja!
Fragen mit Sprengkraft? Ja!
Rechtsstaatsfragen? Ja!
Demokratische Fragen? Ja!
Nachfolgend 30 Fragen nebst Unterfragen, die dem journalistischen Betrachter, der sich in seinem Berufsleben mehrfach mit Stadtentwicklungs- und Umweltfragen befasst hat und der juristisch gesehen außerhalb des Bebauungsplans Niendorf 93 wohnt, als Nachbar aufgefallen sind. Sie alle verdienen eine gründliche, ja sogar investigative Recherche in Behörden, Parlamenten und Gerichten, die ein Einzelner nicht leisten kann. Und sie verdienen Antworten, die demokratisch weiterführend sind. Auch die kann ein Einzelner nicht leisten, aber mit den folgenden Fragen anregen und fordern.
Verfahren
1. Wieso haben jene BürgerInnen, die nach der ersten Planoffenlegung selbst konstruktiv dazu Stellungnahmen verfasst hatten, wegen der abbügelnden Antworten des Fachamtes den Eindruck gewonnen, dass sie nicht ernst genommen wurden und dass hier nur eine ProFormaBeteiligungsShow stattfand?
2. Wieso haben in dem weiteren Verlauf aus unterschiedlichsten Interessen heraus drei Bürger selbstfinanzierte teure Normenkontrollanträge eingereicht? Bei Normenkontrollanträgen sind wegen der vorgeschriebenen Anwaltsbeteiligung Kosten um die 350 Euro pro Anwaltsstunde Stunde normal.
3. Wieso wurden vielfache Mängelrügen eingereicht, die allesamt aus sehr überzeugenden Fakten auch Normenkontrollanträge hätten sein müssen, aber selbst durch Geld-Sammlungen nicht finanziert werden konnten? Entscheidet also der Geldbeutel betroffener Bürger über die Möglichkeit zu klagen? Ist das ein bürgernaher Rechtsstaat? Ein Fall für das Hamburgische Verfassungsgericht?
4. Wieso erhält man auf Mängelrügen zum Bebauungsplan Niendorf 93 nach mehr als einem Jahr noch immer keine inhaltliche Antwort? Ist das Rechtsamt, wo man die Mängelrügen einreichen muss, nur eine Poststelle, die die Rügen an das Stadtplanungsamt weiterleitet statt selbst zu prüfen? Ist es wirklich glaubhaft, wenn endlich am 4. März 2026 das zuständige Dezernat im Bezirksamt in einer verfahrensformalen Antwort mitteilt, dass man in Sachen Mängelrügen das Normenkontrollverfahren abwarten möchte, "da die Entscheidung auch inhaltliche Bedeutung für die von Ihnen gerügten Mängel haben kann"? Tatsächlich?
5. Wieso kann (wie Ende 2025) kein Stadtplanungsausschuß-Mitglied des Bezirksversammlung auf Befragen in der öffentlichen erklären, wer oder was die rein fachliche Aufsicht über die Fachabteilung Stadtplanung des Bezirksamtes ausübt? Am 4. März 2026 teilt dazuständige Dezernat mit, dass das Planungsamt von der "Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen" kontrolliert wird. Ist die politisch geleitete Behörde wirklich tief genug in den örtlichen Fachproblemen, wenn doch schon Normenkontrollverfahren und Mängelrügen vorliegen, die ja gerade eine unzureichende Planung monieren? Eine Behörde zudem, die daran mitgewirkt hat, dass Entwässerungsfragen auf die Eigentümer abgewälzt werden, obwohl die Stadt die öffentliche Infrastruktur mindestens mitplanen muss?
6. Wieso beauftragt das Fachamt in eigener(!) Regie eine Planungsgruppe, wenn es für einen ersten Versuch einer Innovationswerkstadt nur mit Mühe Geld gegeben hat? Wieso wird die Fachamtsplanung nicht durch ein neutrales Gremium - etwa aus einer anderen Stadt – überprüft und ggf. durch einen Richter bestellt? Das Normenkontrollverfahren, in das man die Mängelrügen schon aus dem sachlichen Zusammenhang eibeziehen müßte, böte doch Gelegenheit dazu.
7. Wieso weisen die Überlegungen der beauftragten Planungsgruppe bei der Präsentation am 27. Januar 2026 offensichtlich keine hinreichende Detailkenntnis auf ? Zum Beispiel dadurch, dass über dem U-Bahn-Tunnel in der Paul Sorge Strasse zweireihig Bäume gepflanzt werden sollen, wofür aber gar kein hinreichender Platz auf den Bürgersteigen ist und man dafür 6 Meter zusätzlich Grundstückseigentümern wegnehmen müßte? Oder weil Anpflanzungen über einer vorhandenen Gasrohrdruckleitung verboten sind?
Planung
8. Wieso arbeitete beim B-Plan Niendorf 93 die Fachabteilung - in Mängelrügen nachgewiesen - mit veralteten Daten?
9. Wieso arbeitete die Fachabteilung - in Mängelrügen nachgewiesen - offensichtlichen falschen Berechnungen der geplanten Wohnungsdichte?
10. Wieso sollen Entwässerungsgräben - trotz Starkregenzunahme - zugeschüttet und – nach Enteignung der Eigentümer – auf deren Grundstück neu gegraben werden, nur um einen nicht benötigten Bürgersteig auf den zugeschütteten Gräben zu bauen (Graf-Anton-Weg)?. Und obwohl in einem anderen Teil Niendorfs dies möglich war? Kann die Stadt statt solcher langfristig geplanten Enteignungen das Geld nicht in Strakregenvorsorge, Retentionsflächen und Klimafolgenbekämpfung stecken?
11. Wieso enthält der Bebauungsplan Niendorf 93 kein Starkregen-VORSORGE-Konzept? Warum wird die geologische Beschaffenheit (weiträumig vorhandene wasserundurchlässige Schichten) nicht durch klare Festlegungen von Retentionsflächen berücksichtigt?
Wieso soll eine Strasse mit Blockbauten nicht nur klimatisch verbarrikadiert, sondern regelrecht zu einer Häuserschlucht werden, obwohl Städteplaner es besser wissen könnten (Paul-Sorge-Strasse)?
12. Wieso wird im Rahmen des umstrittenen und angefochtenen B-Plan Niendorf 93 offenbar eine umstrittene Baugenehmigung erteilt – ganz kurz vor dem Wechsel der Bezirksamtsleitung? Nur ein reiner Zufall? Oder doch Absicht? Oder politisch unüberlegt?
13. Wieso will das zuständige Bezirksamt die Bauunterlagen nur an direkte Anwohner geben, nicht aber an Anwohner der dazwschenliegenden etwa 10 Meter breite Strasse? Ist Stadtentwässerung und Klimaverschiebung durch Blockbauten kein Thema für Nachbarn, die 10 Meter weiter wohnen? Oder gibt es u.U. Gefährdungen durch Abriss, die nur bis zu einer gedachten Nachbarschaftsmauer die Luft verunreinigen (z.B. ggf.Asbest)? [Das zuständige Dezernat sieht sich am 4. März 2026 "an Recht und Gesetz gebunden" und sieht "keine unmittelbare Grundstücksgrenze"- obwohl z.B. eine direkte Regensiel Verbindung unter der Strasse besteht und mangelnde Entwässerungs-Sicherungen auf dem ggf. höhergelegenen Baugelände unmittelbare Auswirkungen auf das tieferliegende Grundstück gegenüber haben könnte.] [Zu dieser Problematik siehe ausführlich auf dieser Site weiter unten unter dem Datum 2025-02-25]
14. Wieso beantwortet das Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel nicht die Frage, was aus der Anzeige eines offensichtlichen Baumfrevels geworden ist (Bußgeld? Bauauflagen?). Ist ein amtlich festgestellter 50jähriger Gingko-Baum ein reines Privatvergnügen? Oder ist seine Fällung nicht auch ein die Umgebung beeinflußender Klimafrevel? War es wirklich ein falscher Eindruck, dass bei Bekanntwerden eines Besuchs der herbeigerufenen Polizei wegen Baumfrevel, zwei Bauarbeiter fluchtartig das Grundstück verlassen haben?
15. Wieso wird Baumfrevel nicht sehr viel stärker bestraft als bisher? Sollte nicht Bauwilligen Baumfrevlern das Bauen untersagt werden oder doch mit einer Strafe in Höhe der halben Bausumme auferlegt werden? Oder ist die Klimakrise gerade in Großstädten gar kein Thema? Ist es wirklich wahr, dass - eher unbemerkt - die Personalstärke jener Abteilung, die Baumfrevel und Baumschutz zu kontrollieren hat, für den Bezirk Eimsbüttel auf 1,5 Stellen reduziert wurde? Dass es mehrere Jahre dauern dürfte, bis ein Frevel verfolgt wird?
Ganz konkret, anonymisiert
16. Warum wird offensichtlich eine Baugenehmigung erteilt,
- obwohl die Behörde wegen der drei laufenden Normenkontrollverfahren gar nicht wissen kann, ob der Bebauungsplan eventuell insgesamt nichtig wird? Und das, obwohl man, wie das Dezernat am 4. März 2026 mitteilt, bei den Mängelrügen zum Bebauungsplan Niendorf 93 das Normenkontrollverfahren abwarten möchte, "da die Entscheidung auch inhaltliche Bedeutung für die von Ihnen gerügten Mängel haben kann"?
- obwohl die sehr fundierten Mängelrügen noch nicht abschließend und rechtssicher (!) beantwortet sind. Ist eine Baugenehmigung nicht dann hinfällig, wenn nicht alle wesentlichen Elemente geregelt sind? Zum Beispiel die Entwässerung? Wieso gibt es offenbar keine klaren rechtsverbindlichen Auskünfte der Behörde zu diesem Thema? Ist etwas zu verbergen?
Hält das zuständige Dezernat seine hier zitierte Anwort vom 4. März 2026 wirklich für ein akzeptables Verfahren in einem demokratischen Rechtsstaat: "Der Bebauungsplan Niendorf 93 ist im März 2024 in Kraft getreten. Auch während eines Normenkontrollverfahrens können Baugenehmigungen bereits auf Grundlage des geltenden Planrechts beschieden werden. Ebenso steht eine Rüge der Bescheidung von Bauanträgen nicht entgegen"? Ist diese formalistische Antwort wirklich ernst gemeint? Verbietet sich mit Rücksicht auf das Oberverwaltungsgericht eine solche Aussage nicht von selbst? Wäre bei einem ja Hamburg-weit bekannten Streit um den Bebauungsplan Niendorf 93 nicht doch eine qualifiziertere Handlungsweise erforderlich? - obwohl der Eigner mit dem Anordnung einen nicht nur eines 50 Jahre Alten Gingko Baum abzusägen trotz Veränderungssperre (!) und trotz (Baumschutz !) bewiesen hat, dass er zumindest ein fragwürdiges Rechtsverständnis hat.
- obwohl ohne Baugenehmigung auf einem Baugrundstück Baucontainer aufgestellt werden? Wieso kann ein Bauherr, der eine Tiefgarage bauen will, wegen der damit verbundenen Rammarbeiten ein durchaus übliches Beweissicherungsverfahren zum Schutz der naheliegenden Nachbarn-Bauten ablehnen? Wieso wird das Verfahren nicht als unverzichtbare Bedingung Bestandteil der Baugenehmigung?
- obwohl offenbar keine hinreichende Retentionsfläche geschaffen wird? Und das, obwohl die Starkregenkarten der Stadt für das nachbarschaftliche Umfeld Überflutungen prognostiziert? Und das, owohl das Grundstück heute höher liegt als die Nachbargrundstücke? Und das, obwohl nach Auskunft eines Klimaberaters der Stadt mehrgeschossige Häuser eine zusätzliche Erhöhung und Verdichtung des Bodens erfordert? Und damit die Abflußthematik für die Nachbarn verschärft.
- obwohl just dort, wo am Rande Retentionsflächen sein müssten, bis ins äusserste Eck der Bau entstehen soll? Wie sieht das Infrastruktur-Konzept für die Entwässerung des Bezirksamtes für den begrüßenswerten geplanten städtischen (!) Grünen Weg aus, um die Nachbargrundstücke nicht zu schädigen? Wo sind die schriftlichen Angaben, ggf. die Verträge mit Nachbarn?
- obwohl den Bau in Form eines durchgehenden Block-Querriegels, der die derzeit gewährleistete klimatische Durchlüftung der Hinterhöfe zwischen Graf-Anton-Weg und Seesrein verhindern wird? Wieso wird ein Riegelbau genehmigt, statt dass z.B. je ein Hausblock an den beiden Strassen gebaut wird, der die Durchlüftung weiter zulässt?
- Und obwohl die mehr als berechtigte mißtrauische Frage unbeantwortet ist, warum ein solcher Querriegel überhaupt zugelassen wird? Etwa weil im Gegenzug für eine Reduzierung des Grundstücks für einen Grünen Weg eben diese Blockbau entstehen soll, damit der Eigentümer seinen Vermietungswert behält und die Stadt vielleicht nicht viel zahlen muss? Wenn das so wäre: Wo sind die schriftlichen Verträge, die auch die klimaschädliche Wirkung solcher Bauten regeln? Wer kontrolliert die Genehmigenden?
- Gilt Artikel 14 Grundgesetz nicht mehr?: „...Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.... 13. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen...“
- Wurde im Zusammenhang der Bauprüfung und Bau genehmigung für die abzureißenden Gebäude eine rechtssichere Asbestprüfung mit ggf. sichernden Auflagen vorgenommen, die Schäden für Nachbargrundstücke ausschließt? Wer hat sie vorgenommen? Oder: Warum wurde sie nicht vorgenommen? Stehtr dazu etwas in der Baugenehmigung, die für Menschen auf der anderen Strassenseite aber nicht eingesehen werden kann?
- Was ist von der Sorgfalt eine Bauherrn zu halten, wenn der von ihm installierte und mit Plastikplanen versehene etwa 20 Meter lange Bauzaun bei kräftigem Wind einfach umgeweht werden kann, auf Gehweg und teilweise auf die Strasse fällt, vor allem ggf auch auf Menschen fallen kann, sodass zwei Polizistinnen und ein Polizist, die von Steuerzahlern bezahlt werden, benötigt wurden, um ihn wieder auszurichten, damit der Autoverkehr nicht gefährdet wird? (21.2.26) Und wenige Tage dieselbe Gefährdung, die eine Polizistin und ein Polizist per Handarbeit abstellen mußten.(1.3.2026). Was für ein Verständnis von Gefährdung, ja Menschenbild steht dahinter? Wird es eine Anzeige für mangelhafte Bausicherung geben? Wird die Arbeit der PolizistInnen in Rechnung gestellt?
Politische Fragen
17. Weshalb wird immer noch irreführend mit dem Begriff zweischossig hantiert, wenn doch klar ist, dass darüber noch ein Staffelgeschoss gebaut wird, es sich also um ein dreigeschossiges Gebäude handelt? Gibt es keine anderen Bauformen mehr als die Vermehrung der Niendorfer Würfel-Kästen oder Kastenblöcken mit Dachgeschossdeckel?
18. Weshalb gibt es immer neue Ausflüchte, warum etwas an Änderungen im Bebauungsplan Niendorf 93 nicht geht oder noch nicht geht, oder dass man nicht weiß, wie es geht oder ob es geht? Oder nicht finanzierbar wäre. Ganz, wie es beliebt, nimmt man Rücksicht auf das Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht oder eben nicht. Freundlich im Ton, aber sachlich widersprüchlich.
19. Weshalb erscheint das fachamtliche und politische Verhalten nur noch als eine Machtfrage gegenüber denen, die sich für Verbesserungen und Nachhaltigkeit einsetzen? Ist das alles nur lästig, weil im Kleinen letztlich eben doch die Großen Probleme der Gesellschaft angegangen werden?
20. Weshalb ist die SPD-Fraktion in der Bezirksversammlung Eimsbüttel unter ihrem Vorsitzenden Gabor Gottlieb so extrem uneinsichtig bei Fragen zur nachhaltigen Optimierung von Bauplänen? Waren die Verluste bei den Bezirkswahlen nicht deutlich genug? Ist es wirklich sinnvoll, dass der Fraktionsvorsitzende lange Zeit auch Mitarbeiter einer durchaus maßgeblichen Senatsbehörde war? Hätte er sich nicht in solchen Fragen selbst als befangen bezeichnen müssen, um jedwedem Verdacht eines Interessenkonfliktes zu entgehen?
21. Weshalb diffamieren Einzelne in der SPD-Fraktion arrogant die kritischen Fragen der Bürger als Probleme reicher Leute, obwohl diese nicht mal das Geld für einen Anwalt für Normenkontrollanträge aufbringen können? Auch Mieter und Eigentümer mit kleinem Geldbeutel haben Anspruch auf eine lebenswerte Bebauung, die einen auch in Zeiten der sich stetig verschärfenden Klimakrise atmen läßt. Welches dogmatische Weltbild herrscht hier? Sind Hebebühnen für Porsches auf dem Dach ein Muster für sozialen Wohnungsbau? Oder für die Finanzierung desselben?
22. Weshalb werden Hinweise des in Niendorf sehr angesehenen SPD Bürgerschaftsabgeordneten Marc Schemmel an „seine“ Bezirksfraktion schlicht nicht ernst genommen? Will die SPD auch in der Bürgerschaft zunehmend zahlreiche Wähler verlieren, weil sie nicht nachhaltig genug plant und ihre Versprechen de facto im Bezirk unterläuft?
23. Weshalb ist gerade die Bezirks-Fraktion der Grünen mit ihren, in der Bevölkerung so eindeutig unterstützten, Klimafragen doch so zögerlich? Und das bei allem von ihnen geäusserten Verständnis für die Kritik der Bürger an den Bauplänen? Wer hat letztlich das Sagen? Das Amt oder die Politik? Warum wird nicht im Stadtplanungsausschuß für neutrale (!) Kontrollen der Fachamtsvorschläge gesorgt, was allein schon eine Tat wäre, weil man von ehrenamtlichen Abgeordneten kein überbordendes Fachwissen verlangen darf?
24. Weshalb gelingt es nicht mit den Oppositionsparteien in der Bezirksversammlung FDP, CDU, Linke, Volt, die sich als für die Themen sehr aufgeschlossen zeigten, eine gemeinsame solidarische Stadtentwicklung zu befördern?
25. Weshalb werden bisher geäußerte ökologische Bedenken hinsichtlich Entwässerung, Bebauungsdichte, Bebauungshöhe, Starkregenvorsorge und auch Stadtflächenlüftung, die gerade Gegenstand eine arte-Films auch über Niendorf war, vom Fachamt immer noch weitgehend ignoriert? Warum reagiert man nicht, wo doch gerade Großstädte zunehmend die Hitzepickel des Klimawandels auch in den Aussenbezirken sind? Ganz abgesehen von der sich dadurch verschärfenden Frage, wie man in Krisenzeiten die infrastrukturelle Versorgung mit Strom, Wasser, Gas, Bahn etc. für so viele Menschen resilient gestalten sollte?
26. Weshalb wird es als ärgerlich empfunden, wenn Bürger sich am Stadtplanungsprozess beteiligen, dabei aber Verdichtungen nicht ablehnen, sondern anders und nachhaltig gestaltet sehen wollen? Ist im demokratischen Hamburg Widerspruch als Beamten-Majestäts-Beleidigung ein Tatbestand?
27. Weshalb wird eigentlich noch immer an dem Konzept der Wohnverdichtung für Hamburg festgehalten, die der Konzantration auf stärker verwundbare Großstädte (Gas, Strom, Bahn) dient, während in den nördlichen Flächenländer der ländliche Raum trotz homeoffice-Möglichkeiten entvölkert wird? Allein Hamburg-Eimsbüttel ist eine Großstadt für sich!
28. Weshalb erfährt man fast nichts über Konzepte des Senates für den Hamburg entlastenden Erhalt z.B. von kleinen Dörfern mit bezahlbarem Wohnraum im weiteren Umfeld? Zum Beispiel entlang der Bahnlinien mit einem Deutschlandticket für die dort Steuerzahlenden?
29. Weshalb kann der Eindruck entstehen, dass Hamburgs Senat zwar einen Bauturbo beschließt, aber das 21. Jahrhundert mit seinen Herausforderungen in manchen Ämtern nicht wirklich angekommen ist.
30. Könnte es höchste Zeit sein, die Stadtplanung im Bezirksamt Eimsbüttel völlig neu und plurale langfristige wirkende Aspekte berücksichtigend aufzustellen? Bürgerfreundlich, Ideen aufnehmend, Nachhaltig denkend?
#Fassung vom 5.2.2026 aktualisiert am 23.2.26 , 1.3.26, 5.3.26, 11.3.26#
ZMZ
2025-02-20 Bebauungspläne. Rechtsstaatsverfahren? Kein Thema für die Lokal-und Regionalpresse?
In Hamburg sollen die Bauplanungs- und Baugenehmigungsverfahren vereinfacht werden. Schon die heutigen Verfahren sind fragwürdig. Es geht um Rechtsansprüche von Bürgern und damit um Verfassungsfragen.
Wer einmal eher durch Zufall mit dem Thema Bebauungsplan befaßt wird, kann sein negatives Rechtsstaatswunder erleben.
Kein Zweifel: Fachbeamte müssen Kompromisse finden, extrem viel wissen. Und es bedarf einer ausreichenden Personalausstattung. Auch ganz klar: Fehler passieren, es kommt aber darauf an, wie die (Selbst-)kontrolle vor Entscheidungen funktioniert.
So läuft das Verfahren in einem Hamburger Bezirk – und wahrscheinlich ähnlich in allen anderen Bezirken. Die Sachdetails vor Ort der zugrundliegenden Erfahrung sind hier uninteressant, es geht um das Verfahren selbst.
A. Der erste Teil eines Verfahrens.
- Der alte Flächenutzungsplan aus den 50er Jahren muß durch Bebauungspläne ersetzt werden.
- Die Fachbeamten erarbeiten einen Bebauungsplan, der bei der Lebensdauer der heutigen Massivhäuser für ca. 100 Jahre angemessen sein muss. Inklusive Klimawandel mit Dürre und Sturzfluten u.a.m..
- Der Planentwurf wird im Stadtplanungsausschuss vorgestellt und dann entsprechend weiter entwickelt.
- Der Planentwurf wird veröffentlicht, ggf. auch in einer öffentlichen Versammlung mit Experten des Fachamtes für die Planung
- Eine gezielte persönliche Direktinformation der Betroffenen und der umliegenden Betroffenen eines Plangebietes werden nicht direkt per Post aufmerksam gemacht, sondern nur durch Plakate und Presseveröffentlichungen.
- Laien können keine Fachbeamten sein. Das Fachchinesisch ist oft unverständlich. Begründungen oft sehr verklausiliert
- Die Einwendungen werden bearbeitet, wie in dem zugrundeliegenden Fall fast ausnahmslos abschlägig und extrem knapp, also ohne publikumsverständliche Begründung abgewimmelt.
- Der Plan wird dem Stadtplanungsausschuss zur Genehmigung vorgelegt.
A. Fazit:
Die Öffentlichkeitsarbeit für die Betroffenen ist absolut unzureicehend.
Die konkreten Auswirkungen eines Plans für Betroffene und Anwohner sind nicht wirklich transparent gestaltet.
Die Behandlung der Einwendungen ist im Zweifel je nach Sicht des Bürgers eher kursorisch-herablassend-abkanzelnd.
B. Der Stadtplanungsausschuss
- Der Stadtplanungsausschuss besteht aus ehrenamtlichen Parteivertretern, die keine Planungsexperten sein können.
- Die Frage an den Planungssauschuss-Vorsitzenden: Wie machen Sie sich sachkundig in der fachlich-sachlichen Bewertung des Plans? . Die Antwort: Wir haben Akteneinsicht, die wir in sehr kontroversen Fällen ausüben.
- Eine Überprüfung der Plan-Details, also der Begründungen, der vom Fachamt eingeholten eventuell fehlerhaften Gutachten etc. durch eine neutrale Stelle findet de facto nicht statt vor Einreichung in den Ausschuss.
- Wenn der Ausschuss nicht von aufmerksamen Bürgern auf ;ängel aufmerksam gemacht wird, wird er sich sinnvollerweise damit auseinandersetzen. Das ist aber keine Fachprüfung im eigentlichen Sinne, das Bürger und Parlamentarier Laien sind.
- Die höherrangige Bezirksversammlung verläßt sich auf den Stadtplanungsausschuss. Und beschließt den Plan.
- Aus dem B.Plan folgende Baugenehmigungsfragen sind oftmals Gegenstand nicht öffentlicher Sitzungen.
B.Fazit:
Laien-Parlamentarier können ebenso wie die Bürgerlaien Pläne nicht im Detail sorgsamst prüfen – mangels Zeit und Fachkenntnis.
Laien-Parlamentarier verfügen bei Abstimmungen nicht über evtl. kritische Stellungnahmen aus der Behörde nach einer dem Vieraugenrinzip vergleichbaren Überprüfung.
Die Vorlage eines fachlich unüberprüften Plans ist de facto ausschließlich Sache der Fachabteilung.
Oftmals werden bei Bürgern Befürchtungen laut, dass es zu Mauscheleien und einseitigen Begünstigungen von finanzkr+ftigen Bauherren zulasten der Allgemeinheit oder gar vom Plan auch betroffener Bürger kommt.
Sind "Quasi.Erpressungen" durch Bauherren nicht doch öffentlich zu thematisieren?
C. Der Plan wird im Gesetzblatt verkündet.
- Der Plan ist dann gültig. Aber:
- Ab dem Datum der Veröffentlichung läuft eine einjährige Einspruchsfrist.
- Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Die der Mängelrüge und die des Normenkontrollverfahrens.
D. Die Mängelrüge
- Mängelrügen kann jeder mehr oder minder Betroffene eines Plans kostenlos mit Hinweis auf vermutete oder tatsächliche Fehler der Planung schriftlich mit eigener Unterschrift einreichen.
- Man denkt, dies müsse bei der entsprechenden Fachabteilung für Rechtsfragen, also dem Rechtsamt geschehen. da es ja um eine Überprüfung des Ergebnisses der Fachanteilung Planung geht.
- Dieses Rechtsamt erklärt einem dann nach der Einreichung der Mängelrügen, dass es für die Mängelrügen nicht zuständig sei und die Rügen an das Fachamt weiterleitet.
- Das Fachamt für Planung prüft sich also selbst.
D.Fazit:
Es gibt also keine Kontrolle des Fachamtes durch das Rechtsamt.
Es gibt also kein Vieraugenprinzip in dem Bezirksamt, so wie es in jedem seriösen Wirtschaftsunternehmen üblich ist.
Der Bürger bleibt mit seinem Anliegen also so oder so Adressat der dann ja wohl auch nicht überprüften Antwort des Planmungsamtes.
Ist das wirklich kein Thema für das Rechtsamt, das später ggf. die Prozesse führen muss?
E. Das Normenkontrollverfahren
Dieser Weg eröffnet den Interessierten die Möglichkeit einer Kontrolle der Arbeit der Planungsfachabteilung durch eine dritte Institution. Aber:
Dieser Weg ist nicht kostenlos, da das Verfahren schon auf benötigten fachlichen Vorkenntnissen nur von einem Anwalt, der bezahlt werden muss geführt werden kann.
Im Netz kursieren Angaben von rund 20.000 Euro.
Die Schrift muss fristgerecht vor Ablauf der Einspruchsfrist eingereicht werden.
Der Anwalt ist von Privatleuten zu beauftragen und eben zu bezahlen.
Gesamt-Fazit:
Mangels hinreichender Kontrolle in dem Bezirksamt selbst sind Bewohner und Anwohner des Planungsbereichs auf ein kostenverursachendes Verfahren angewiesen. Man muss sich sein Recht also erkaufen.
Die Kosten diese Verfahrens werden allenfalls bei einem entsprechenden Urteil erstattet bekommen.
Einerseits ist die Kostennotwendigkeit ein Schutz vor unberechtigten und kleinlichen Prozessen von Prozesshanseln. andererseits werden sozial schwächere Bürger de facto ausgeschlossen (mit Ausnahme bei einem schwierigen Kostenübernahmeverfahren).
2025-03-31 Bauprüfung. Rechtsstaatsverfahren? Auch kein Thema für die (Lokal-)Presse?
Gesetzt den Fall, auf dem Nachbargrundstück Ihrer Wohnung soll ein Bau mit über 20 Wohnungen gebaut werden.
Gesetzt den Fall, Sie wollen wissen, wie das alles aussehen soll und welche Folgen das für Ihr Grundstück haben kann.
Gesetzt den Fall, Sie wohnen ausserdem in einem Gebiet, das neu überplant werden soll.
Obendrein: Die Pläne sind im Stadtteil mit Mängelrügen und Normenkontrollfragen heftig umstritten (siehe Meldung oben).
Daraus folgt: Sie wenden sich an das zuständige Fachamt in einem Hamburger Bezirksamt. Sie bitten um Einblick in die Baupläne.
Das ist die Antwort im anonymisierten Original vom 11.3.2025:
"Als Eigentümer des Grundstücks... sind Sie kein Nachbar des [zu bebauenden] Flurstücks... im Sinne des Gesetzgebers. Das vorgenannte Grundstück und Ihr Grundstück weisen keine gemeinsame Grundstücksgrenze auf.
Vielmehr sind die beiden Grundstücke noch zusätzlich durch die Straße... getrennt. Sofern ich Ihre Bitte so verstehen möchte, dass Sie im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens für das das [zu bebauende] Flurstück ... beteilgt oder informiert werden wollen, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich dieser Bitte nicht entsprechen kann."
Also: Ein Nachbar ist kein Nachbar, wenn zwischen seinem und dem Grundstück des anderen eine Strasse verläuft.
Also: Es gibt keine Auswirkungen eines Baus auf ein benachbartes Wohnhaus, wenn eine Strasse dazwischen ist.
Also: Wasser und Klima haben keine Auswirkungen auf Grundstücke, die durch eine Strasse getrennt sind.
Also: Autoverkehr aufgrund neuer Wohnungen hat also keine Auswirkungen auf Grundstücke, die durch eine Strasse getrennt sind.#