ZeitMedienZeiten
kritisch-konstruktiv-informativ

Und Auf dieser Seite sind Themen plaziert, die durchaus mehr Beachtung in Presse, Funk und Fernsehen haben könnten, es unter den realen Bedingungen aber nicht realisieren können. Mal sind es kurze Schlaglichter, mal ausführlich begründete Aspekte und auch Erfahrungen mit dem Rechtsstaat.




Juli 2026 - Fragen zum Bauen - Antworten der Verfassung -  Das Klimaurteil von 2021

Nach dem bemerkenswert klaren und auch in Details kritischen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Hamburg zum Bebauungsplan Niendorf 93 (s.u.) ist man einmal mehr geneigt, die  Leitsätze des Klimaurteils des Bundeverfassungs-gerichtes von 2021 zu lesen. 
Sie sind besonders dann erhellend, wenn man die folgenden durchaus bewußt kommentierend zugespitzten Fragen in Beziehung zu den Leitsätzen stellt.

A. Die FRAGEN

  • Ist es sinnvoll, weiterhin Hamburg immer weiter zu verdichten und damit noch mehr Einwohner anzuziehen? Ist für gutes Klima, Infrastruktur und Krisenresilienz ausreichend und vor allem nachhaltig für ein Jahrhundert gesorgt? Ist die bisherige und derzeitige Senatspolitik wirklich im Einklang mit dem Grundgesetz?
  • Ist die Annahme, des stetigen Wachstums der Bevölkerung überhaupt richtig? 
  • Schadet die Vergößerung/Verdichtung  der Städte nicht der ausgewogenen Besiedlung aller Landesteile in Deutschland?
  • Ist die wirtschaftliche Konzentration in Großstädten eine nicht zu verändernde Kapitalismus-Maxime?
  • Ist es sinnvoll, als Ersatz für Bauflächen in Hamburg Naturschutzgebiete in Schleswig-Holstein (!!!) zu schaffen?
  • Ist es angemessen, wie bisher im Entwurf B95 für Niendorf Nahklima-verändernde Blockbauten an der PaulSorgeStrasse und geradezu orgienartig Enteignungen vorzusehen?
  • Ist es verantwortungsvoll und zukunftssicher , zusätzlich Enteignungen vorzusehen, um die gerade erst ausgebaute PaulSorgeStrasse als Strasse der Stadt zu verbreitern, obwohl der Stadt Geld an allen Ecken und Enden fehlt? 
  • Ist es wirklich der Ernst von nachhaltiger Stadtpolitik, eine enge Stadtbebauung (z.B. Beiersdorf-Gelände) weiterzuführen, wo doch inzwischen jeder merken kann, dass die Großstädte die Hitzepickel des Klimawandels sind?
  • Wieso entsteht der Eindruck, dass die Planung noch immer nicht starkregensicher für die nächsten Jahrzehnte plant?
  • Wieso ist seit mehr als 40 Jahren bekannt, welche Klimaveränderungen kommen, aber niemand sorgt wirklich nachhaltig vor?
  • Wieso sind Mitglieder der Stadtplanungsausschüsse so sehr auf die alleinige  Monopolinformation der Planungbehörden angewiesen? 
  • Wieso werden in den Parlamenten nicht Mittel für externen Sachverstand bereitgestellt? 
  • Wie sollen sich Interessenten, die schon bei Vorstufen der Planung von der Behörde abgebügelt wurden, gegenüber den Parlamentarien äussern? Durch einzelne sachdienliche Hinweise? Oder durch lauter Willy Wichtigs, die einen kennen, der einen kennt,...?
  •  Oder durch zurückhaltend sachliche Angebote zur konstruktiven Mitarbeit, wenn doch schon der nächste Funktionsplan Niendorf 95 gezeigt hat, dass die Planungsbehörde überhaupt gar nicht daran denkt, ihren Kurs zu ändern? Wem soll der Bürger noch vertrauen? 
  • Wie sollen direkt angrenzende Nachbarn eines Baugrundstückes noch an den Rechtsstaat glauben, wenn ihnen freiweg zu bestimmten für sie wesentlichen Fragen die konkrete Antwort und Einsicht verweht wird?
  • Wieso werden trotz Anfragen, die dem Informationsfreiheitsgesetz entsprechen, mit nichtssagenden Statements abgespeist? 
  • Wieso gibt es klimarelevante geheime (!) Baugenehmigungen, die nicht einmal den Nachbarn bekannt werden, geschweige denn deren Klima-Folgen für die nähere Umgebung? Z.B. Blockbauten statt Giebelbauten?
  • Wieso werden Baugenehmigungen erteilt, die schon auf den ersten Blick klimaverändernd sind und nachteilige Folgen zeitigen?
  • Wieso ist (vgl. OVerw.Urteil - s.u.) nicht gewährleistet, dass nicht der Bezirksamtsleiter abschließend abwägende Entscheidungen für alle (!) Interessen trifft? Wo ist die effektive parlamentarische Kontrolle? 


B. Die Leitsätze des Bundesverfassungsgerichtes

Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen.

Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.

Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.

Art. 20a GG genießt keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern ist im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen. Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.

Besteht wissenschaftliche Ungewissheit über umweltrelevante Ursachenzusammenhänge, schließt die durch Art. 20a GG dem Gesetzgeber auch zugunsten künftiger Generationen aufgegebene besondere Sorgfaltspflicht ein, bereits belastbare Hinweise auf die Möglichkeit gravierender oder irreversibler Beeinträchtigungen zu berücksichtigen.

Als Klimaschutzgebot hat Art. 20a GG eine internationale Dimension. Der nationalen Klimaschutzverpflichtung steht nicht entgegen, dass der globale Charakter von Klima und Erderwärmung eine Lösung der Probleme des Klimawandels durch einen Staat allein ausschließt. Das Klimaschutzgebot verlangt vom Staat international ausgerichtetes Handeln zum globalen Schutz des Klimas und verpflichtet, im Rahmen internationaler Abstimmung auf Klimaschutz hinzuwirken. Der Staat kann sich seiner Verantwortung nicht durch den Hinweis auf die Treibhausgasemissionen in anderen Staaten entziehen.

In Wahrnehmung seines Konkretisierungsauftrags und seiner Konkretisierungsprärogative hat der Gesetzgeber das Klimaschutzziel des Art.20a GG aktuell verfassungsrechtlich zulässig dahingehend bestimmt, dass der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C und möglichst auf 1,5°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist.

Art. 20a GG ist eine justiziable Rechtsnorm, die den politischen Prozess zugunsten ökologischer Belange auch mit Blick auf die künftigen Generationen binden soll.

Die Vereinbarkeit mit Art. 20a GG ist Voraussetzung für die verfassungsrechtliche Rechtfertigung staatlicher Eingriffe in Grundrechte. Das Grundgesetz verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen.

Subjektivrechtlich schützen die Grundrechte als intertemporale Freiheitssicherung vor einer einseitigen Verlagerung der durch Art. 20a GG aufgegebenen Treibhausgasminderungslast in die Zukunft.

Auch der objektivrechtliche Schutzauftrag des Art. 20a GG schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.

Die Schonung künftiger Freiheit verlangt auch, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten. Konkret erfordert dies, dass frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden, die für die erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln.

Der Gesetzgeber muss die erforderlichen Regelungen zur Größe der für bestimmte Zeiträume insgesamt zugelassenen Emissionsmengen selbst treffen. Eine schlichte Parlamentsbeteiligung durch Zustimmung des Bundestags zu Verordnungen der Bundesregierung kann ein Gesetzgebungsverfahren bei der Regelung zulässiger Emissionsmengen nicht ersetzen, weil hier gerade die besondere Öffentlichkeitsfunktion des Gesetzgebungsverfahrens Grund für die Notwendigkeit gesetzlicher Regelung ist.
Zwar kann eine gesetzliche Fixierung in Rechtsbereichen, die ständig neuer Entwicklung und Erkenntnis unterworfen sind, dem Grundrechtsschutz auch abträglich sein. Der dort tragende Gedanke dynamischen Grundrechtsschutzes (grundlegend BVerfGE 49, 89 <137>) kann dem Gesetzeserfordernis hier aber nicht entgegengehalten werden.

Die Herausforderung liegt nicht darin, zum Schutz der Grundrechte regulatorisch mit Entwicklung und Erkenntnis Schritt zu halten, sondern es geht vielmehr darum, weitere Entwicklungen zum Schutz der Grundrechte regulatorisch überhaupt erst zu ermöglichen.
[Quelle: Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 2656/18 - /- 1 BvR 78/20 -/- 1 BvR 96/20 -/- 1 BvR 288/20 - ]


C. Mit anderen Worten: Ist die Art der o.a. Stadtplanung verfassungskonform?
(# 12.7.2026)


ZMZ 


2026-06-19  Verständlich, transparent, angemessen - Gericht setzt klare Maßstäbe für Bebaungspläne.

Nein, das Oberverwaltungsgericht  in Hamburg verhandelt und urteilt nicht oft über Bebauungspläne der Bezirke in Hamburg, Das vorletzte Mal  2022, zum bisher letzten Male am 5. September 2025 mit der Unwirksamerklärung des Bebauungsplans Bahrenfeld 68.

Am 18. Juni 2026 ging es im Saal 5.01 des Gerichtes unter Vorsitz von Richter Albers mit der Richterin Hartmann sowie Richter Rigo um den Bebauungsplan Niendorf 93 (kurz: N93). Es war eine beeindruckende Sitzung. Sowohl in der Stringenz und Freundlichkeit dieses „Rechtsgesprächs“ als auch in der Verständlichkeit für die Laien auf den Publikumssitzen.

Die Diskussion in der Sitzung hat der Autor bei der mündlichen  Verhandlung erlebt und nach bestem Wissen und Verständnis nachfolgend zusammengefasst.

Der Bebauungsplan Niendorf 93 in Hamburg-Eimsbüttel kombinierte die Planung von Flächen für einen Park (Schillingsbek) samt Zuwegungen sowie die allseits lange bekannte und geplante generelle  Nachverdichtung, mit der neuer Wohnraum in Hamburg  geschaffen werden soll.

Es gab dazu vor Jahren ein Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit, das sehr viel Kritik fand, weil fast alle Bedenken vom Bezirksamt nicht berücksichtigt wurden.

Schließlich wurde der Plan dennoch verabschiedet und am 11.März 2024 durchgesetzt.

Gegen den Plan gab es zuvor schon eine Reihe von Mängelrügen, die aufgrund der angenommenen Kosten nicht zu einer Klage gebündelt werden konnten.

Daneben gab es von drei Eigentümern drei Klagen wegen diverser Mängel, Ungenauigkeiten und tiefen Eingriffen in das Eigentum dieser Privatleute. Diese drei Klagen wurden als sogenannte Normenkontrollklagen eingereicht.

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichtes wertete die Klagen als zulässig, stellte in der Folge  Fragen an die Beteiligten, die schriftlich beantwortet wurden.

Nun also, am 18. Juni 2026 von 10.14 bis 12.00 Uhr , fand die öffentliche (!) mündliche Verhandlung statt - auf der Basis der Akten, die in Ordnern bereitlagen einschließlich der Antworten der Beteiligten. Der Streitwert des Verfahrens, nach dem die Gebühren und Anwaltskosten berechnet werden: 25.000 Euro.

Die juristischen Details wie die Frage, ob es eine Erforderlichkeit für den B-Plan gegeben habe u.a.m., können hier außer Acht bleiben, Das Gericht folgte den Klägern hier nicht bei Fragen, die längst höchstrichterlich entschieden worden seien.

Längere Zeit wurde die Frage erörtert, wie die Schlussabstimmung eines Bebauungsplans zu erfolgen habe. Gefordert ist ein klarer umfassend mit Akten etc. hinterlegter Vermerk, der vom Bezirksamtsleiter abgezeichnet werden muss. Ein solcher Vermerk fehlte sowohl in den Papier- wie den Digitalakten, was von den Berufsrichtern sehr kritisch gesehen wurde, zumal sich die Frage stellt, wie dann ein Bürger all die Zusammenhänge beurteilen können soll.  In Flächenländern gebe es immerhin den Gemeinderat, der den Bebauungaplan nach Debatte beschließen könne. Ein solches Verfahren sei im Bezirksamtsverfahren nicht gegeben. Der zusätzliche Hinweis von der Richterbank, dass ein Bundesministerium ja nicht einfach gesetzesähnliche Beschlüsse fassen könne ohne dass der Bundestag zugestimmt habe, sollte der Hamburger Politik sehr zu denken geben. Auch die zeitlichen Abläufe der Aktenbearbeitung wurden sehr kritisch gesehen.

Auch ein Thema am Rande: Hinweise auf Entschädigungszahlungen, die die Stadt leisten muss,  müssten zumindest so genau sein, dass für jedes Grundstück,  das die Stadt  für Verkehrs- und andere Flächen haben möchte, angegeben wird, dass hier eine Entschädigung vorgesehen ist.

Der Vorsitzende Richter machte sehr deutlich, dass der 2. Senat in anderen früheren Verfahren in vielen Punkten hinsichtlich Genauigkeit und Transparenz, die, weil kritisiert,  erörtert wurden, sehr nachsichtig gewesen sei. Die bisher in früheren Verfahren geforderten Genauigkeiten  seien auch in diesem Falle von N93 nicht berücksichtigt worden. Der vermittelte Eindruck von der Richterbank sinngemäß: Die Urteile seien de facto ignoriert worden.

Nachdem der Vertreter des Rechtsamtes mehrfach wortreich und weitschweifig  versuchte, die freundlich vorgetragene Kritik als „Anmerkungen“, „Hinweise“ oder gar als „Anregungen des Gerichtes“ in ihrer eigentlich auch dem Publikum klar verständlichen Härte abzumildern, wurde der sehr geduldige Vorsitzende Richter mit seiner Kollegin und seinem Kollegen deutlicher. Zumal, als der Vertreter des Rechtsamtes erneut wortreich  über "Heilungen" der kritischen Punkte sprechend einen Ausweg suchte. Die Antwort der Richter sinngemäß: Wesentliche Mängel eines dadurch in sich fehlerhaften Plans kann man nicht heilen.

Entscheidend für das Verfahren und die Entscheidung des Gerichts waren die Komplexe Abwägung von Notwendigkeiten, Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in Eigentumsrechte, mangelnde Genauigkeit der Plandetails bei den  zum Park führenden Zuwegungen als Parkwege oder Verkehrsflächen, die mangelhaft und intransparent begründeten, ja wohl auch überdimensionierten Maße der Wege.

Die vom Rechtsamt und Fachamt selbst (!) beschriebene Verbindung zwischen dem Komplex Park und Zuwegungen mit der Notwendigkeit von Freiflächen einerseits und dem Komplex der damit zusammenhängenden Wohnungsbauverdichtungen als Ersatz andererseits führte nach der Vorberatung der drei Berufsrichter, so der Vorsitzende Richter,  durch die Rechtswidrigkeit der mangelhaften Wegeplanungen mit ihren Folgen zur Unwirksamkeit des gesamten Bebauungsplans Niendorf 93.

Nach der Verhandlung ist zu erwarten, dass das Oberverwaltungsgericht im schriftlichen Urteil strengere Vorgaben verpflichtend machen wird. Eindeutig war in der Verhandlung, dass das Gericht eine bürgerfreundlichere, transparentere und in Eigentumsfragen angemessenere Planung fordert.

Das Rechtsamt und die Kläger über ihren Rechtsanwalt konnten den Tenor des eerst später  auszuformulierenden Urteils am Nachmittag des 18. Juni 26 im Gerichtsbüro abfragen. Wann das schriftliche Urteil vorliegen wird, ist derzeit nicht bekannt.

Auf Anfrage des Autors teilte der Pressesprecher des OverwG, Tobias Götz, freundlicherweise schriftlich mit:
„Hiermit teile ich Ihnen den von Ihnen heute telefonisch erfragten Tenor der gestrigen Entscheidung des 2. Senats mit.

Auf die drei Normenkontrollanträge hin wurde festgestellt: „Die Verordnung über den Bebauungsplan Niendorf 93 vom 11. März 2024 (HmbGVBl. S. 67) ist unwirksam“. Die Revision wurde nicht zugelassen.“


Kommentierendes Fazit:

1. Der Bebauungsplan Niendorf 93 ist unwirksam.

2. Das zuständige Dezernat mit seinem seit kurzem neuen Leiter, nämlich dem früher selbst verantwortlich federführenden Beamten (!) für den Bebauungsplan Niendorf 93, wird neu, anders, besser, nachhaltiger und bürgerfreundlicher sowie sachlich detailgenau nachvollziehbar planen müssen.

3. An den im Verfahren erörterten Anforderungen würde der Funktionsplan Niendorf 95 mitsamt vorangehender Planungen des Fachamtes für N95  komplett scheitern. So geht Planung künftig nicht mehr.

4. Der Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel wird seine Arbeit gründlich überdenken müssen. Auch wenn die Mitglieder des Stadtplanungsausschusses ehrenamtlich arbeiten, sollte durch eine Zusammenarbeit je eines Experten der Fraktionen eine präzisere Arbeit ermöglicht werden, statt den Überlegungen des Planungsamtes einfach zu folgen. Insofern sind die bisherigen Vertagungen zu N93 (wegen Unwirksamkeit) und N95 mehr als berechtigt und somit komplett berechtigt, ja zwingend.

5. Die Polemik einzelner Abgeordneter gegen die Menschen, die Mängelrügen und sogar Klagen  gegen den Plan N93 eingereicht hatte (Interessen einzelner Privilegierter...),  fällt nunmehr als Zeichen ideologischer Verblendung und mangelhafter Sachkenntnis auf diese Abgeordneten zurück

6. Zu prüfen ist, ob eine Baugenehmigung auf der Basis eines unwirksamen B-Plans überhaupt vor dem Urteil erteilt werden durfte.  Zumindest müssen sich daraus  Änderungen der Art der Bauplanung und der Anordnung der Gebäude ergeben.

7. Nicht verhandelt wurden, weil nicht als Klagen vorliegend, die Mängelrügen zum nunmehr unwirksamen B-Plan N93. Sie betreffen weitergehende Fragen als im Prozess. Auch dies wird bei den grundauf neuen Planungen zu berücksichtigen sein. Auch die Fachstelle „RISE“ der Hansestadt muss besser und detaillierter einbezogen werden. Und natürlich der Klimaanpassungsplan für Eimsbüttel. Die Zeiten haben sich geändert.

8. Durchaus möglich, dass der Entscheid des Gerichtes auch ein Warnschuss für all jene wirkt, die meinen, mit den Beschlüssen zur Baubeschleunigung in Hamburg leichteres Spiel zu haben.

9. Das Bezirksamt sollte selbstkritisch prüfen, ob bei künftigen Bebauungsplänen die Aufsicht sowohl über das Fachamt wie des Rechtsamtes in der Planung selbst neu definiert/besetzt sowie durch ihre Vertreter bei Prozessen der Stringenz des Gerichtes besser entsprechen sollten.

10. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat neue und bessere Grundlagen für die künftige Stadtplanung und die Beteiligung der Bürger gelegt. Das schriftliche Urteil dürfte hier genauere Hinweise ergeben. Es ist abrufbar unter dem Link:  
https://justiz.hamburg.de/resource/blob/1194374/ec1e81bef3d3c9b94be2c22235d02861/2e1-25-n-data.pdf  (12.7.2026)#

[Korrektur: In der ersten Fassung hieß es, das letzte Urteil dieser Art sei 2022 gesprochen worden. Dies war nicht korrekt, da es vom 5.9.2025 ein weiteres Urteil gab, worauf der Autor, der den Fehler bedauert,  hingewiesen wurde. Der Anfangs-Text wurde entsprechend überarbeitet-angepaßt]  (30.6.2026)#

Autor: Michael Wolf THOMAS
(c) ZeitMedienZeiten 19.6.2026ff




ZMZ



2026-05-20  Es reicht! Nachlässig? Uneinsichtig? Überheblich? Unkontrolliert? Ewiggestrig? Demokratisch?

Kleinste Stadtbezirke sind Prototypen für existierende Probleme, die in den üblichen Medien viel zu wenig Platz finden - mangels Personal und kommerziellen Erfolgsdrucks sowie auch wegen einer im Handy-Zeitalter mühsam zu konsumierenden Kleinteiligkeit. Unter „Lokale Medien“ wird versucht an sehr konkreten, aber eben auch kleinteiligen Beispielen deutlich zu machen, wie durch rechtliche Hürden, unsachgemäßes Arbeiten sowie oftmals uneinsichtige Ämter Klimaziele verfehlt, zusätzliche Probleme geschaffen und Bürger frustriert werden können.
 
1. Das Bezirksamt Eimsbüttel in Hamburg genehmigt einen Bau, der wegen Klagen und Mängelrügen nach einem erwartetenUrteil des Oberverwaltungsgerichtes zum Bebauungsplan Niendorf 93 eventuell ganz anders aussehen müßte.
2. Das Bezirksamt legt im Mai 2025 einen Klimaanpassungsplan für Eimsbüttel vor, der dann offensichtlich durch eine konkrete Baugenehmigung im Dezember 2025 konterkariert wird.
3. Das Bezirksamt veröffentlichte  im Mai 2025 den Klimaanpassungsplan vor, legt dann aber im April 2026  einen sogenannten Funktionsplan vor, der die für den Bereich Paul-Sorge-Strasse vorgelegte Analyse (Hitzebelastung, Durchlüftung etc.) nicht wirklich berücksichtigt.
4. Das Bezirksamt antwortet mit seinem Planungsfachamt auf Detailfragen ausweichend, ungenau, viel zu spät. Durch seine Mitarbeit am sogenannten Funktionsplan bleibt der alte Bebauungsplanentwurf nur leicht variiert, aber de facto erhalten.
5. Der Stadtplanungsausschuß, der mit Feierabendparlamentariern besetzt ist, die nicht jede Einzelheit überprüfen können, selbst wenn sie es wollten, wird durch unzureichende Vorlagen überrollt, also nicht wirklich ernst genommen. Sogar die Bezirksversammlung moniert Vorlagen und fordert Verbesserungen. Die aber bleiben überwiegend aus. Am 19.5.26 folgte der Stadtplanungsausschuß erneut NICHT einer Beschlußempfehlung, diesmal zum unzureichenden Funktionsplan der Verwaltung.
6. Bürger, die fragen, erhalten aus dem Bezirksamt Eimsbüttel ungenaue, wenig präzise, sogar nach Mahnungen viel zu späte und seltenst konkrete Antworten.
7. Die Rechte der unmittelbaren Nachbarn, die nicht direkt angrenzen, sondern die nur eine Strasse von Bauvorhaben trennt, bekommen keine Antworten. Obwohl ihre Grundstücke durch Veränderungen des Klimas (Hitze, Luft, Wasser, Autoabgase etc.) betroffen sind. Ganz so, als ob es in den Köpfen eine bis zum Erdkern und ins Universum reichende Strassen-Trennwand gäbe. Man könnte auch sagen: "Die Mauer muss weg". Dazu muss man die Vorschriften ändern oder gerichtlich weiter auslegen.
8. Das Planungsystem in Eimsbüttel ist nach Ansicht des Verfassers angesichts der Klimakrise und der gemachten Erfahrungen sehr grundsätzlich zu erneuern: Sachlich, perspektivisch, personell, nachhaltig, ehrlich, offen.
9. Ein einziges Gerichtsurteil könnte diesen Erneuerungs-Prozess starten.# [19.5.26, 20.5.26]#


ZMZ


2026-05-18 Widersprüchlich. Weiß das Bezirksamt selbst nicht, was Sache ist? Ein Kommentar.

Im März 2025 reichte der Verfasser eine Mängelrüge zum Bebauungsplan Niendort 93 ein unter dem Motto: „Es geht nicht um das OB. Sondern um das WIE“. Sie bezog sich auf das Baugrundstück der alten Gärtnerei Sellshop, das zwischen dem Graf-Anton-Weg und dem Seesrein in Hamburg-Niendorf gelegen ist. Warum?

Im Bebauungsplan Niendorf 93 (N93) der Fachabteilung im Bezirksamt Eimsbüttell wurde das gesamte Gelände als durchgehende lückenlose Baufläche ausgewiesen, was deutlich von der bisherigen Bebauung abwich.

Dies hatte zur Folge, dass der neue Besitzer des Grundstücks einen langstreckten Bau ohne eine Lücke zwischen beiden Strassen plant und zur Genehmigung einreichte.

Dagegen legte der Verfasser eine Mängelrüge ein, die sich unter Bezug auf die umliegenden Häuser und die Belüftungsstruktur auf die klimatischen Folgen (Wind, Wasser) bezog. Err schlug vor, je ein Haus am Seesrein und am Graf-Anton-Weg zu bauen, um diese Probleme zu umgehen.

Ohne diese und andere konstruktive (!) Mängelrügen zu berücksichtigen, wurde der vom Bezirksamt vorgelegte Bebauungsplan N93 dennoch im März 2025 beschlossen.

Im Mai 2025 legte das Bezirksamt durch ein anderes Fachamt den sogenannten „Klimaanpassungsplan“ für Eimsbüttel vor, der offensichtlich nicht einmal im Bezirksamt selbst gelesen wurde. Denn: Er macht massive, auf genauen Analysen beruhende Vorschläge, um dem Klimawandel vorzubeugen. (Auch für die Problematik der Oberflächenentwässerung, die absolut unzureichend im Plan N93 berücksichtigt wurde). Hätte man diesen Empfehlungen Folge geleistet, hätte der Plan N93 sofort  gestoppt werden müssen. Damit auch das o.a. Bauvorhaben.

Der Widerstand der Bürgerinitiative gegen diesen Plan dauerte an, schließlich wurde in den parlamentarischen Bezirksgremien Gremien beschlossen, dass sowohl eine Ideenwerkstatt als auch  der Bebauungsplan Niendorf 95 mit dem verabschiedeten, aber mehrfach angefochtenen Plan für Niendorf 93 in einem Paket zu bearbeiten sei.

Ohne großes Aufsehen wurde vom Bezirksamt UND ohne die Vorschläge abzuwarten, für das o.a. Gelände im Dezember 2025 der Bauplan genehmigt, der ein durchgehendes, nach Ansicht des Verfassers klimaschädliches Riegelgebäude zwischen beiden Strassen vorsieht.

Auf Nachfrage Anfang 2026 teilte das Amt mit, dass man die Mängelrügen erst bearbeiten wolle, wenn das Oberverwaltungsgericht geurteilt habe und man daraus dann die Folgen ableiten wolle. Das Amt teilte aber in diesem Zusammenhang und somit widersprüchlich mit, dass man die Baugenehmigung erteilt habe, weil das möglich sei. Im Klartext: Die Mängelrüge ist selbst durch Gerichtsurteil Veränderungen vorzunehmen wären, völlig egal, weil die Baugenehmigung erteilt ist.


Schon in 2025 war in den parlamentarischen Bezirks-Gremien angesichts der offen diskutierten  Schwächen der Planung beschlossen, dass die Planungsabteilung einen Funktionsplan für beide Gebiete N93 und N95 ausarbeiten soll.

In zwei Etappen im März und April 2026 wurde der von einer externen Firma im Zusammenarbeit mit der Fachabteilung im Stadtplanungsausschuß vorgelegt. Immerhin: Am 19.Mai 2026 folgte der Stadtplanungsausschuß der Empfehlung der Verwaltung, den Funktionsplan festzustellen, u.a. wegen offensichtlich erheblicher Fragen zum Thema Klima, NICHT.

Erstaunlicherweise enthielt er für das oben skizzierte Baugelände zwei Häuser/Bebauungsbereiche – also wie in der Mängelrüge vorgeschlagen (!!) – je einen am Seesrein, einen am Graf-Anton-Weg.

Was ist das denn? Erst eine Baugenehmigung für einen einzigen Riegelbau, dann aber ein Vierteljahr danach eine Festlegung in einem anderen Plan für eine Zweihäuserlösung?

Sollte der Klimaanpassungsplan vom Mai 2025 im Frühjahr 2026  in der Fachabteilung angekommen sein? Welche Folgen hat das für die Bebauung, die wegen der Abrissarbeiten der alten Gebäude nocht nicht begonnen haben? #[18.5.26, 20.5.26]#

ZMZ


2026-03-31   Trostlos in Eimsbüttel – Ein Kommentar

Intro:
Da diskutiert man in Niendorf und Eimsbüttel seit Jahren zunächst über den Bebauungsplan Niendorf 93. Dazu kommt später der Bebauungsplan Niendorf 95. Es geht um vermehrten Wohnungsbau in U-Bahn-Nähe. Der Plan N93 der Fachabteilung im Bezirksamt Eimsbüttel wurde ausgelegt, es gab Dutzende Einwendungen, praktisch keine wurde in dem nächsten Entwurf berücksichtigt. Briefe, Mails, Diskussionen – nichts änderte sich am Kern des Plans. Er wurde beschlossen, dagegen gibt es Normenkontrollanträge beim Oberverwaltungsgericht. Ausserdem sieben Mängelrügen, die bis zum 31.3.26 inhaltlich nicht beantwortet wurden.

Nur dem Eingreifen alarmierter Mitglieder des Stadtplanungsausschusses ist zu verdanken, dass die Fachabteilung gezwungen wurde, alles noch einmal zu überdenken und eine Ideenwerkstatt auch mit der Niendorfer Initiative zu veranstalten. Daraus sollte dann – auch um Gesichtswahrung für das Fachamt bemüht -  ein Funktionsplan werden. Ein erster Entwurf war Ende Januar vorgestellt worden, am 31. März  wurde ein zweiter Entwurf  präsentiert.

Wischiwaschi:
Eingeleitet wurde der zweite Entwurf vom Fachamtsbeamten, dass auch das nur ein Zwischenschritt der beauftragten Planungsfirma sei. In seiner mehr als zehn minütigen Einleitung sprach er sich auffällig stetig wiederholend davon, dass man doch für Diskussionen offen sei, man wolle ja Änderungen aufnehmen, auch heute bekäme man nur einen Entwurf, nichts sei abschließend geregelt, und skizzierte Eingriffe in das Eigentum der Parzellensitzer seien ja erst einmal nur angedacht.

Da bleibt nur zu sagen: Wer das glaubt wird selig, denn N93 ist beschlossen und wird gerade wegen dieser angeblich nur angedachten Enteignungen einem dreifachen Normenkontrollprozess unterzogen, der die Festlegungen am Seesrein (und damit auch mit Folgen für den Graf-Anton-Weg) überprüfen wird. Mängelrügen wurden bis zum 31.3.26 gar nicht erst beantwortet. Mit anderen Worten: Die Nebelschwaden der Fachabteilung sind nur noch peinlich, wo ein kompletter Rückzug angemessen wäre. Trostlos in Eimsbüttel.

Wohnungsbau:
De facto ist auch der zweite Zwischenschritt des Funktionsplan nichts anderes als der ursprüngliche Fachamtsplan für N93 und N95 mit fünfstöckigen Blockbauten an der Paul-Sorge-Strasse, nur ein wenig mehr aufgeteilt in „kleinere“ Blöcke bis zu 50 Meter Breite zwischen denen 5 Meter Abstand bestehen soll. Erst NACH dieser Grundsatzfestlegung bemühte man sich, die einzelnen bestehenden Besitzparzellen darüber zu legen, um festzustellen, dass das alles so einfach nicht ist.
Sagt der Fachbamte dazu: Man habe ja erst eine grundsätzliche Herangehensweise gewollt, um das dann der Realität anzupassen. Dafür habe man, so das Planungsbüro acht Wochen gebraucht.. Eine Abiturklasse der Schule an der Paul Sorgestrasse hätte das im Rahmen eines Unterrichts umsonst innerhalb einer Woche erledigen können. Aber die hätten dann auch gleich nachhaltiger und zukunftsorientierter geplant.

Ach ja, Geld für solch einen Planungs-Unsinn ist also vorhanden, während man bei der Ideenwerkstatt doch eigentlich gar kein Geld hatte? Oder Geld dafür, dass man auf diese Weise von dem selbst beauftragten Planungsbüro sein altes Konzept behalten kann...?  Einsichten: Fehlanzeige. Erkenntnisgewinn: Planer ohne hinreichende Grundlagenkenntnis und -erarbeitung.   Trostlos in Eimsbüttel.

Grünanlagen:
Vom Planungsbüro keine Angaben über Quadratmeter der privaten und öffentlichen Grünfläche in N93 und N95. Statt dessen der Vorschlag, an einer Stelle öffentliches und privates (zu enteignendes) Grün zu einem öffentlichen Grün zusammezufassen von dem aus drei grüne Weglein abzweigen sollen zur Blockbauten-Paul-Sorge-Strasse, die ja durch Überbauung bisherige mit Grün versehenen Parzellen in Privatbesitz vernichten wird. Man nennt das dann Leiter-Modell.

Ach ja, das alles ohne jedwede Gewinn und Verlustrechnung zum Grün im Bereich von N93 und N95 mitzuliefern. Ohne jedwede erkennbare Feststellung, dass für die nächsten hundert Jahre eine massive Klimakrise, andere sagen Klimakatastrophe zu erwarten ist. Ohne jedwede Feststellung, dass jeder Quadratzentimeter Grünverlust dazu verstärkend beiträgt. Ohne jedwede Feststellung, dass wegen der städtischen Klimaregulierung mehr Grün notwendig ist selbst in heute ganz passabel temperierten Stadtteilen. Trostlos in Eimsbüttel.

Strasse:
Die Paul-Sorge-Strasse soll nicht nur diese Blockbauten erhalten, sondern auch massiv verbreitert werden. Dazu will man die anliegenden Grundstücke reduzieren (also de facto schon heute durch den zu erwartenden Wertverlust teilenteignen, selbst wenn für N95 de jure noch überhaupt nichts beschlossen und begründet ist). Die Strasse, die über der U-Bahn-Trasse verläuft soll dann Baumreihen bekommen, obwohl auf einer Strassenseite ein das verbietende Druckleitung verläuft.

Der massive Fehler aus dem ersten Entwurf des Funktionsplans wird also weiter fortgeschrieben. Es werden Enteignungen de facto angedroht, weil angedacht und eingearbeitet in den Plan. Zu allem Überbfluss: Die Paul Sorge Strasse wurde gerade erst für die Veloroute samit Rohr- und Leitungsverlegungen in großem Stil neu gestaltet. Das sollte allein schon aus Finanzgründen 20 Jahre und länger halten. Trostlos in Eimsbüttel. # 31.3.26.

Immerhin: Am 19.Mai 2026 folgte der Stadtplanungsausschuß der Empfehlung der Verwaltung, den Funktionsplan festzustellen, u.a. wegen offensichtlich erheblicher Fragen zum Thema Klima, NICHT. So bleibt die Chance, dass N93/N95 neu gedacht werden können, da der Funktionsplan in der bisherigen Form wohl nicht alle Vorgaben und KlimaVernunftRegeln berücksichtigt hat. # 20.5.26

Wer tiefer in die Materie einsteigen möchte, lese bitte die nachstehende Information.


ZMZ


2026 fortlaufend ergänzt  Es reicht!  Planung in Eimsbüttel

Nachlässig? Uneinsichtig? Überheblich? Unkontrolliert? Ewiggestrig? Demokratisch? Weitsichtig?

Die Behandlung des Bebauungsplans Niendorf 93 des Bezirksamtes Hamburg-Eimsbüttel wirft sehr grundsätzliche Fragen auf. Es geht um die umstrittene Nachverdichtung der Wohnbebauung. Und um neue Grüne Wege, deren Lage teilweise ebenfalls umstritten ist.

Dafür hat sich überparteiliche "INITIATIVE NIENDORF e.V. - LeNi - Für ein lebenswertes Niendorf" gegründet. BürgerInnen unterschiedlichster Erfahrungen investieren ehrenamtlich Zeit für die Verbesserung der Planungen für „Ihren“ Stadtteil.  Denn: Bebauungspläne gelten bis zu 100 Jahren...

Zwar haben sich, was sehr ehrenwert ist,  NDR-Hamburg, Hamburger Abendblatt und Niendorfer Wochenblatt sporadisch mit dem Thema befasst.  Aber das Behördenverhalten und die Anwendung offenbar unsinniger, weil unrealistischer Vorschriften sind größerer und dauernder  Aufmerksamkeit wert. Dies soll hier zumindest in Ansätzen versucht werden.


         Es geht nicht um das OB des Wohnungsbaus, sondern um das WIE. 


Stadtplanung erfordert Kompromisse. Dabei geht es um Ehrlichkeit gegenüber allen Bürgern und um eine bürgerverständliche Transparenz. Es geht nicht um REICH oder ARM. Es geht um grundsätzliche Planungsgrundlagen und Verfahren. 

Es geht um Regelungen und Verhaltensweisen, die im 21. Jahrhundert mit Klimawandel und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht mehr zu vertreten sind. 


Geht es um kleinteilige Fragen? Ja!  
Fragen mit Sprengkraft? Ja!
Rechtsstaatsfragen? Ja! 
Demokratische Fragen? Ja!

Nachfolgend  30 Fragen nebst Unterfragen, die dem journalistischen Betrachter, der sich in seinem Berufsleben mehrfach mit Stadtentwicklungs- und Umweltfragen befasst hat und der juristisch gesehen außerhalb des Bebauungsplans Niendorf 93 wohnt, als Nachbar aufgefallen sind. Sie alle verdienen eine gründliche, ja sogar investigative Recherche in Behörden, Parlamenten und Gerichten, die ein Einzelner nicht leisten kann. Und sie verdienen Antworten, die demokratisch weiterführend sind. Auch die kann ein Einzelner nicht leisten, aber mit den folgenden Fragen anregen und fordern. 

Verfahren

1. Wieso haben jene BürgerInnen, die nach der ersten Planoffenlegung selbst konstruktiv dazu Stellungnahmen verfasst hatten, wegen der abbügelnden Antworten des Fachamtes den Eindruck gewonnen, dass sie nicht ernst genommen wurden und dass hier nur eine ProFormaBeteiligungsShow stattfand?

2. Wieso haben in dem weiteren Verlauf aus unterschiedlichsten Interessen heraus drei Bürger selbstfinanzierte teure Normenkontrollanträge eingereicht? Bei Normenkontrollanträgen sind wegen der vorgeschriebenen Anwaltsbeteiligung Kosten um die 350 Euro pro Anwaltsstunde Stunde normal.

3. Wieso wurden vielfache Mängelrügen eingereicht, die allesamt aus sehr überzeugenden Fakten auch Normenkontrollanträge hätten sein müssen, aber selbst durch Geld-Sammlungen nicht finanziert werden konnten?  Entscheidet also der Geldbeutel betroffener Bürger über die Möglichkeit zu klagen? Ist das ein bürgernaher Rechtsstaat? Ein Fall für das Hamburgische Verfassungsgericht?

4. Wieso erhält man auf Mängelrügen zum Bebauungsplan Niendorf 93 nach mehr als einem Jahr noch immer keine inhaltliche Antwort? Ist das Rechtsamt, wo man die Mängelrügen einreichen muss, nur eine Poststelle, die die Rügen an das Stadtplanungsamt weiterleitet statt selbst zu prüfen? Ist es wirklich glaubhaft, wenn endlich am 4. März 2026 das zuständige Dezernat im Bezirksamt in einer verfahrensformalen Antwort mitteilt, dass man in Sachen Mängelrügen das Normenkontrollverfahren abwarten möchte, "da die Entscheidung auch inhaltliche Bedeutung für die von Ihnen gerügten Mängel haben kann"? Tatsächlich?

5. Wieso kann (wie Ende 2025) kein Stadtplanungsausschuß-Mitglied des Bezirksversammlung auf Befragen in der öffentlichen erklären, wer oder was die rein fachliche Aufsicht über die Fachabteilung Stadtplanung des Bezirksamtes ausübt? Am 4. März 2026 teilt dazuständige Dezernat mit, dass das Planungsamt von der "Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen" kontrolliert wird. Ist die politisch geleitete Behörde wirklich tief genug in den örtlichen Fachproblemen, wenn doch schon Normenkontrollverfahren und Mängelrügen vorliegen, die ja gerade eine unzureichende Planung monieren?  Eine Behörde zudem, die daran mitgewirkt hat, dass Entwässerungsfragen auf die Eigentümer abgewälzt werden, obwohl die Stadt die öffentliche Infrastruktur mindestens mitplanen muss?

6. Wieso beauftragt das Fachamt in eigener(!) Regie eine Planungsgruppe, wenn es für einen ersten Versuch einer Innovationswerkstadt nur mit Mühe Geld gegeben hat? Wieso wird die Fachamtsplanung nicht durch ein neutrales Gremium - etwa aus einer anderen Stadt – überprüft und ggf. durch einen Richter bestellt? Das Normenkontrollverfahren, in das man die Mängelrügen schon aus dem sachlichen Zusammenhang eibeziehen müßte,  böte doch Gelegenheit dazu.

7. Wieso weisen die Überlegungen der beauftragten Planungsgruppe bei der Präsentation am 27. Januar 2026 offensichtlich keine hinreichende Detailkenntnis auf ? Zum Beispiel dadurch, dass über dem U-Bahn-Tunnel in der Paul Sorge Strasse zweireihig Bäume gepflanzt werden sollen, wofür aber gar kein hinreichender Platz auf den Bürgersteigen ist und man dafür 6 Meter zusätzlich Grundstückseigentümern wegnehmen müßte? Oder weil Anpflanzungen über einer vorhandenen Gasrohrdruckleitung verboten sind?Oder am 31. März 2026 in einer weiteren Sitzung des Stadtplanungsausschusses mit weiteren Ungereimtheiten? Mehr dazu siehe vorstehende Meldung vom 31.3.2026]

Planung

8. Wieso arbeitete beim B-Plan Niendorf 93 die Fachabteilung - in Mängelrügen nachgewiesen - mit veralteten Daten?

9. Wieso arbeitete die Fachabteilung - in Mängelrügen nachgewiesen - offensichtlichen falschen Berechnungen der geplanten Wohnungsdichte?

10. Wieso sollen Entwässerungsgräben - trotz Starkregenzunahme - zugeschüttet und – nach Enteignung der Eigentümer – auf deren Grundstück neu gegraben werden, nur um einen nicht benötigten Bürgersteig auf den zugeschütteten Gräben zu bauen (Graf-Anton-Weg)?. Und obwohl in einem anderen Teil Niendorfs dies möglich war? Kann die Stadt statt solcher langfristig geplanten Enteignungen das Geld nicht in  Strakregenvorsorge, Retentionsflächen und Klimafolgenbekämpfung stecken?

11. Wieso enthält der Bebauungsplan Niendorf 93 kein Starkregen-VORSORGE-Konzept? Warum wird die geologische Beschaffenheit (weiträumig vorhandene wasserundurchlässige Schichten) nicht durch klare Festlegungen von Retentionsflächen berücksichtigt?
Wieso soll eine Strasse mit Blockbauten nicht nur klimatisch verbarrikadiert, sondern regelrecht  zu einer Häuserschlucht werden, obwohl Städteplaner es besser wissen könnten (Paul-Sorge-Strasse)? 

12. Wieso wird im Rahmen des umstrittenen und angefochtenen B-Plan Niendorf 93 offenbar eine umstrittene Baugenehmigung erteilt – ganz kurz vor dem Wechsel der Bezirksamtsleitung? Nur ein reiner Zufall? Oder doch Absicht? Oder politisch unüberlegt?

13. Wieso will das zuständige Bezirksamt die Bauunterlagen nur an direkte Anwohner geben, nicht aber an Anwohner der dazwschenliegenden etwa 10 Meter breite Strasse? Ist Stadtentwässerung und Klimaverschiebung durch Blockbauten kein Thema für Nachbarn, die 10 Meter weiter wohnen? [Das zuständige Dezernat sieht sich am 4. März 2026 "an Recht und Gesetz gebunden" und sieht "keine unmittelbare Grundstücksgrenze"- obwohl z.B. eine direkte Regensiel Verbindung unter der Strasse besteht und mangelnde Entwässerungs-Sicherungen auf dem ggf. höhergelegenen Baugelände unmittelbare Auswirkungen auf das tieferliegende Grundstück gegenüber haben könnte.] [Zu dieser Problematik siehe ausführlich auf dieser Site weiter unten unter dem Datum 2025-02-25]

13.1 Oder gibt es u.U. Gefährdungen durch Abriss, die nur bis zu einer gedachten Nachbarschaftsmauer die Luft verunreinigen (z.B. ggf.Asbest)?  Der Eingang einer "dringlichen"  Anfrage vom 8.3.26 wurde erst nach Mahnung bei der Bezirksamtsleitung endlich am 20.3. bestätigt. Die Anfrage: "Aufgrund der Tatsache, dass Luft und Wasser keine Nachbarschaftsgrenze kennen, bitte ich Sie um die rechtssichere Antwort, dass durch die ... geplanten Abrissarbeiten des alten Gärtnereihauses keinerlei Asbestschäden in der Luft entstehen bzw. verteilt werden können und dass der Baugenehmigung eine Prüfung etwaiger Asbestbestandteile ( z.B. Dächer,
Trennwände... ) und daraus resultierender Absicherungen bei der Entsorgung zugrunde liegt".
Eine inhaltliche Antwort steht am 20.3.26aus. Nach einer Mahnung, auch wegen der Überschreitung der Frist von 30 Tagen,  wurde am 12. Mai, also nach mehr als zwei Monaten, eine Antwort übermittelt, die keinerlei konkrete Aussagen enthielt, sondern vom "zuständigen" "Dezernenten" nur eine mehrzeilige Verfahrensbeschreibung, die hier ihrer ganzen unkonkreten Aussagewucht zitiert sein soll:

Ich bin Ihrem Anliegen nachgegangen und habe mich mit dem zuständigen Fachamt in Verbindung gesetzt und mir den Sachverhalt erläutern lassen. 
Ihre Sorgen, was die öffentliche Sicherheit und Ordnung angeht, insbesondere Leben und Gesundheit im Zusammenhang mit dem Abbruch von baulichen Anlagen, verstehe ich. Und ich versichere Ihnen, dass das Bezirksamt Eimsbüttel – hier die Bauaufsichtsbehörde - die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen im Verfahren - auch ohne äußere Veranlassung - eigenständig regelhaft prüft und die Einhaltung der festgelegten Voraussetzungen vor Beginn der Abbrucharbeiten überwacht

Jede Genehmigung, die den Abbruch von baulichen Anlagen umfasst, enthält eine Auflage, wonach vor Baubeginn der Bauaufsichtsbehörde die Bescheinigung einer oder eines Sachkundigen vorzulegen ist, dass asbesthaltige Bauteile vollständig entfernt wurden oder dass solche nicht vorhanden waren (§ 26 BauVorlVO). Außerdem ist im Genehmigungsverfahren vor Bescheid Erteilung ein Schadstoffkataster zu den abzubrechenden baulichen Anlagen zur Prüfung einzureichen. In diesem Fall betrifft das das Wohngebäude, das Gewächshaus sowie die Garage.Alle zuvor genannten erforderlichen Unterlagen liegen in diesem Fall der Bauaufsichtsbehörde vor."  


Und was sagen die Unterlagen? Worüber und wann wurde entschieden? Die Behörde wurde am 17.5.26 gebeten, konkrete Antworten zu geben.[Text aktualisiert 17.5.26]


14. Wieso beantwortet das Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel nicht die Frage, was aus der Anzeige eines offensichtlichen Baumfrevels geworden ist (Bußgeld? Bauauflagen?). Ist ein amtlich festgestellter 50jähriger Gingko-Baum ein reines Privatvergnügen? Oder ist seine Fällung nicht auch ein die Umgebung beeinflußender Klimafrevel? War es wirklich ein falscher Eindruck, dass bei Bekanntwerden eines Besuchs der herbeigerufenen Polizei  wegen Baumfrevel, zwei Bauarbeiter fluchtartig das Grundstück verlassen haben?

15. Wieso wird Baumfrevel nicht sehr viel stärker bestraft als bisher? Sollte nicht Bauwilligen Baumfrevlern das Bauen untersagt werden oder doch mit einer Strafe in Höhe der halben Bausumme auferlegt werden? Oder ist die Klimakrise gerade in Großstädten gar kein Thema? Ist es wirklich wahr, dass - eher unbemerkt -  die Personalstärke jener Abteilung, die Baumfrevel und Baumschutz zu kontrollieren hat, für den Bezirk Eimsbüttel auf 1,5 Stellen reduziert wurde? Dass es mehrere Jahre dauern dürfte, bis ein Frevel verfolgt wird?

Ganz konkret, anonymisiert

16. Warum wird offensichtlich eine Baugenehmigung erteilt,

  1. obwohl die Behörde wegen der drei laufenden Normenkontrollverfahren gar nicht wissen kann, ob der Bebauungsplan eventuell insgesamt nichtig wird? Und das, obwohl man, wie das Dezernat am 4. März 2026 mitteilt, bei den Mängelrügen zum Bebauungsplan Niendorf 93 das Normenkontrollverfahren abwarten möchte, "da die Entscheidung auch inhaltliche Bedeutung für die von Ihnen gerügten Mängel haben kann"?
  2. obwohl die sehr fundierten Mängelrügen noch nicht abschließend und rechtssicher (!) beantwortet sind. Ist eine Baugenehmigung nicht dann hinfällig, wenn nicht alle wesentlichen Elemente geregelt sind? Zum Beispiel die Entwässerung? Wieso gibt es offenbar keine klaren rechtsverbindlichen Auskünfte der Behörde zu diesem Thema? Ist etwas zu verbergen? 
    Hält das zuständige Dezernat seine hier zitierte Anwort vom 4. März 2026 wirklich für ein akzeptables Verfahren in einem demokratischen Rechtsstaat:  "Der Bebauungsplan Niendorf 93 ist im März 2024 in Kraft getreten. Auch während eines Normenkontrollverfahrens können Baugenehmigungen bereits auf Grundlage des geltenden Planrechts beschieden werden. Ebenso steht eine Rüge der Bescheidung von Bauanträgen nicht entgegen"? Ist diese formalistische Antwort wirklich ernst gemeint? Verbietet sich mit Rücksicht auf das Oberverwaltungsgericht eine solche Aussage nicht von selbst? Wäre bei einem ja Hamburg-weit bekannten Streit um den Bebauungsplan Niendorf 93 nicht doch eine qualifiziertere Handlungsweise erforderlich?  
  3. obwohl der Eigner mit dem Anordnung einen  nicht nur eines 50 Jahre Alten Gingko Baum abzusägen trotz Veränderungssperre (!) und trotz (Baumschutz !) bewiesen hat, dass er zumindest ein fragwürdiges Rechtsverständnis hat.
  4. obwohl ohne Baugenehmigung auf einem Baugrundstück Baucontainer aufgestellt werden? Wieso kann ein Bauherr, der eine Tiefgarage bauen will, wegen der damit verbundenen Rammarbeiten ein durchaus übliches Beweissicherungsverfahren zum Schutz der naheliegenden Nachbarn-Bauten ablehnen? Wieso wird das Verfahren nicht als unverzichtbare Bedingung  Bestandteil der Baugenehmigung?  
  5. obwohl offenbar keine hinreichende Retentionsfläche geschaffen wird? Und das, obwohl die Starkregenkarten der Stadt für das nachbarschaftliche Umfeld Überflutungen prognostiziert? Und das, owohl das Grundstück heute höher liegt als die Nachbargrundstücke? Und das, obwohl nach Auskunft eines Klimaberaters der Stadt mehrgeschossige Häuser eine zusätzliche Erhöhung und Verdichtung des Bodens erfordert? Und damit die Abflußthematik für die Nachbarn verschärft. 
  6. obwohl just dort, wo am Rande Retentionsflächen sein müssten, bis ins äusserste Eck der Bau entstehen soll? Wie sieht das Infrastruktur-Konzept für die Entwässerung  des Bezirksamtes für den begrüßenswerten geplanten städtischen (!) Grünen Weg aus, um die Nachbargrundstücke nicht zu schädigen? Wo sind die schriftlichen Angaben, ggf. die Verträge mit Nachbarn?
  7. obwohl  den Bau in Form eines durchgehenden Block-Querriegels, der die derzeit gewährleistete klimatische Durchlüftung der Hinterhöfe zwischen Graf-Anton-Weg und Seesrein verhindern wird? Wieso wird ein Riegelbau genehmigt, statt dass z.B. je ein Hausblock an den beiden Strassen gebaut wird, der die Durchlüftung weiter zulässt? 
  8. Und obwohl die mehr als berechtigte mißtrauische Frage unbeantwortet ist, warum ein solcher Querriegel überhaupt zugelassen wird? Etwa weil im Gegenzug für eine Reduzierung des Grundstücks für einen Grünen Weg eben diese Blockbau entstehen soll, damit der Eigentümer seinen Vermietungswert behält und die Stadt vielleicht nicht viel zahlen muss? Wenn das so wäre: Wo sind die schriftlichen Verträge, die auch die klimaschädliche Wirkung solcher Bauten  regeln? Wer kontrolliert die Genehmigenden?  
  9. Gilt Artikel 14 Grundgesetz nicht mehr?: „...Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.... 13. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen...“
  10. Wurde im Zusammenhang der Bauprüfung und Bau genehmigung für die abzureißenden Gebäude eine rechtssichere Asbestprüfung mit ggf. sichernden Auflagen vorgenommen, die Schäden für Nachbargrundstücke ausschließt? Wer hat sie vorgenommen? Oder: Warum wurde sie nicht vorgenommen? Steht dazu etwas in der Baugenehmigung, die für Menschen auf der anderen Strassenseite aber nicht eingesehen werden kann? (vgl. oben 13.1.)
  11. Was ist von der Sorgfalt eine Bauherrn zu halten, wenn der von ihm installierte und mit Plastikplanen versehene etwa 20 Meter lange Bauzaun bei kräftigem Wind einfach umgeweht werden kann, auf Gehweg und teilweise auf die Strasse fällt, vor allem ggf auch auf Menschen fallen kann, sodass zwei Polizistinnen und ein Polizist, die von Steuerzahlern bezahlt werden, benötigt wurden, um ihn wieder auszurichten, damit der Autoverkehr nicht gefährdet wird? (21.2.26) Und wenige Tage dieselbe Gefährdung, die eine Polizistin und ein Polizist per Handarbeit abstellen mußten.(1.3.2026). Was für ein Verständnis von Gefährdung, ja Menschenbild steht dahinter? Wird es eine Anzeige für mangelhafte Bausicherung geben? Wird die Arbeit der PolizistInnen in Rechnung gestellt?
  12. Was ist von der Aufsicht über eine Baufirma zu halten, die erst unvollständige und zu weiträumige Absolute Halteverbotsschilder aufstellt, diese dann verändern muss, dabei aber mit dem Schilderfuss das Absolute Halteverbot vor dem abgesenkten Bordstein verletzt sowie zwei Absolute Halteverbotsschilder auf dem Gehweg so plaziert, dass Rollstuhlfahrer, Rollatorennutzer und breitere Kinderwagen-Nutzer auf die Strasse ausweichen müssen [Stand 17.5.26] ?  Eigennutz vor Gemeinnutz? Unüberlegt egoistisch statt Respekt? Sind Gesetze für Baufirmen egal? Die Polizei (als zuständige Behörde für die Erteilung von Halteverbotszonen aufgrund von Bauarbeiten) wurde am 17.5.2026 nach fast zwei Monaten ohne jede Verbesserung gebeten, hier Abhilfe zu veranlassen. Am 19.5.26 waren die Problempunkte beseitigt...[Text aktualisiert 19.5.26)


Politische Fragen

17. Weshalb wird immer noch irreführend mit dem Begriff zweischossig hantiert, wenn doch klar ist, dass darüber noch ein Staffelgeschoss gebaut wird, es sich also um ein dreigeschossiges Gebäude handelt? Gibt es keine anderen Bauformen mehr als die Vermehrung der Niendorfer Würfel-Kästen oder Kastenblöcken mit Dachgeschossdeckel? 

18. Weshalb gibt es immer neue Ausflüchte, warum etwas an Änderungen im Bebauungsplan Niendorf 93 nicht geht oder noch nicht geht, oder dass man nicht weiß, wie es geht oder ob es geht? Oder nicht finanzierbar wäre. Ganz, wie es beliebt, nimmt man Rücksicht auf das Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht oder eben nicht. Freundlich im Ton, aber sachlich widersprüchlich. 

19. Weshalb erscheint das fachamtliche und politische Verhalten nur noch als eine Machtfrage gegenüber denen, die sich für Verbesserungen und Nachhaltigkeit einsetzen? Ist das alles nur lästig, weil im Kleinen letztlich eben doch die Großen Probleme der Gesellschaft angegangen werden? 

20. Weshalb ist die SPD-Fraktion in der Bezirksversammlung Eimsbüttel unter ihrem Vorsitzenden Gabor Gottlieb so extrem uneinsichtig bei Fragen zur nachhaltigen Optimierung von Bauplänen? Waren die Verluste bei den Bezirkswahlen nicht deutlich genug? Ist es wirklich sinnvoll, dass der Fraktionsvorsitzende lange Zeit auch Mitarbeiter einer durchaus maßgeblichen Senatsbehörde war? Hätte er sich nicht in solchen Fragen selbst als befangen bezeichnen müssen, um jedwedem Verdacht eines Interessenkonfliktes zu entgehen?

21. Weshalb diffamieren Einzelne in der SPD-Fraktion arrogant die kritischen Fragen der Bürger als Probleme reicher Leute, obwohl diese nicht mal das Geld für einen Anwalt für Normenkontrollanträge aufbringen können? Auch Mieter und Eigentümer mit kleinem Geldbeutel haben Anspruch auf eine lebenswerte Bebauung, die einen auch in Zeiten der sich stetig verschärfenden Klimakrise atmen läßt. Welches dogmatische Weltbild herrscht hier? Sind Hebebühnen für Porsches auf dem Dach ein Muster für  sozialen Wohnungsbau? Oder für die Finanzierung desselben?

22. Weshalb werden Hinweise des in Niendorf sehr angesehenen SPD Bürgerschaftsabgeordneten Marc Schemmel an „seine“ Bezirksfraktion schlicht nicht ernst genommen? Will die SPD auch in der Bürgerschaft zunehmend zahlreiche Wähler verlieren, weil sie nicht nachhaltig genug plant und ihre Versprechen de facto im Bezirk unterläuft?

23. Weshalb ist gerade die Bezirks-Fraktion der Grünen mit ihren,  in der Bevölkerung so eindeutig unterstützten,  Klimafragen doch so zögerlich?  Und das bei allem von ihnen geäusserten Verständnis für die Kritik der Bürger an den Bauplänen? Wer hat letztlich das Sagen? Das Amt oder die Politik? Warum wird nicht im Stadtplanungsausschuß für neutrale (!)  Kontrollen der Fachamtsvorschläge gesorgt, was allein schon eine Tat wäre, weil man von ehrenamtlichen Abgeordneten kein überbordendes Fachwissen verlangen darf?

24. Weshalb gelingt es nicht mit den  Oppositionsparteien in der Bezirksversammlung  FDP, CDU, Linke, Volt, die sich als für die  Themen sehr aufgeschlossen  zeigten, eine gemeinsame solidarische Stadtentwicklung zu befördern?

25. Weshalb werden bisher geäußerte ökologische Bedenken hinsichtlich Entwässerung, Bebauungsdichte, Bebauungshöhe, Starkregenvorsorge und auch Stadtflächenlüftung, die gerade Gegenstand eine arte-Films auch über Niendorf war, vom Fachamt immer noch weitgehend ignoriert?  Warum reagiert man nicht, wo doch gerade Großstädte zunehmend die Hitzepickel des Klimawandels auch in den Aussenbezirken sind? Ganz abgesehen von der sich dadurch verschärfenden Frage, wie man in Krisenzeiten die infrastrukturelle Versorgung mit Strom, Wasser, Gas, Bahn etc. für so viele Menschen resilient gestalten sollte?

Immerhin: Am 19.Mai 2026 folgte der Stadtplanungsausschuß der Empfehlung der Verwaltung, den Funktionsplan festzustellen, u.a. wegen offensichtlich erheblicher Fragen zum Thema Klima, NICHT.

26. Weshalb wird es als ärgerlich empfunden, wenn Bürger sich am Stadtplanungsprozess beteiligen, dabei aber Verdichtungen nicht ablehnen, sondern anders und nachhaltig gestaltet sehen wollen? Ist im demokratischen Hamburg Widerspruch als Beamten-Majestäts-Beleidigung  ein Tatbestand?

27. Weshalb wird eigentlich noch immer an dem Konzept der Wohnverdichtung für Hamburg festgehalten, die der Konzantration auf stärker verwundbare  Großstädte (Gas, Strom, Bahn) dient, während in den nördlichen Flächenländer der ländliche Raum trotz homeoffice-Möglichkeiten entvölkert wird? Allein Hamburg-Eimsbüttel ist eine Großstadt für sich! Ist es angesichts des Bodenverbrauchs und des Klimawandels besonders innerhalb der Stadt überhaupt wie jüngst noch vertretbar, in Hamburg Baufläche freizugeben und eine Ausgleichsfläche .... in Schleswig-Holstein, also ggf. weit weg von der Stadt, wo die Natur gebraucht wird,  zu schaffen? Ist die Luft in Hamburg auch in 20 -30 Jahren noch akzeptabel. um eine solche Schein-Lösung allen Ernstes zu schaffen? Ist das wirklich verantwortungsvoll?

28. Weshalb erfährt man fast nichts über Konzepte des Senates für den Hamburg entlastenden Erhalt z.B. von kleinen Dörfern mit bezahlbarem Wohnraum im weiteren Umfeld? Zum Beispiel entlang der Bahnlinien mit einem Deutschlandticket für die dort Steuerzahlenden?

29. Weshalb kann der Eindruck entstehen, dass Hamburgs Senat zwar einen Bauturbo beschließt, aber das 21. Jahrhundert mit seinen Herausforderungen in manchen Ämtern nicht wirklich angekommen ist.

30. Könnte es höchste Zeit sein, die Stadtplanung  im Bezirksamt Eimsbüttel völlig neu und plurale langfristige wirkende Aspekte berücksichtigend aufzustellen? Bürgerfreundlich, Ideen aufnehmend, Nachhaltig denkend? 
#Fassung vom 5.2.2026 aktualisiert am 23.2.26 , 1.3.26, 5.3.26, 11.3.26, 20.3.26, 31.3.26, 20.5.26#



ZMZ


2025-02-20   Bebauungspläne. Rechtsstaatsverfahren? Kein Thema für die Lokal-und Regionalpresse?

In Hamburg sollen die Bauplanungs- und Baugenehmigungsverfahren vereinfacht werden. Schon die heutigen Verfahren sind fragwürdig. Es geht um Rechtsansprüche von Bürgern und damit um Verfassungsfragen.

Wer einmal eher durch Zufall mit dem Thema Bebauungsplan befaßt wird, kann sein negatives Rechtsstaatswunder erleben. 

Kein Zweifel: Fachbeamte müssen Kompromisse finden, extrem viel wissen. Und es bedarf einer ausreichenden Personalausstattung.  Auch ganz klar: Fehler passieren, es kommt aber darauf an, wie die (Selbst-)kontrolle vor Entscheidungen funktioniert.

So läuft das Verfahren in einem Hamburger Bezirk – und wahrscheinlich ähnlich in allen anderen Bezirken. Die Sachdetails vor Ort der zugrundliegenden Erfahrung sind hier uninteressant, es geht um das Verfahren selbst.


A. Der erste Teil eines Verfahrens.

  • Der alte Flächenutzungsplan aus den 50er Jahren muß durch Bebauungspläne ersetzt werden.
  • Die Fachbeamten erarbeiten einen Bebauungsplan, der bei der Lebensdauer der heutigen Massivhäuser für ca. 100 Jahre angemessen sein muss. Inklusive Klimawandel mit Dürre und Sturzfluten u.a.m..
  • Der Planentwurf wird im Stadtplanungsausschuss vorgestellt und dann entsprechend weiter entwickelt.
  • Der Planentwurf wird veröffentlicht, ggf. auch in einer öffentlichen Versammlung mit Experten des Fachamtes für die Planung
  • Eine gezielte persönliche Direktinformation der Betroffenen und der umliegenden Betroffenen eines Plangebietes werden nicht direkt per Post aufmerksam gemacht, sondern nur durch Plakate und Presseveröffentlichungen.
  • Laien können keine Fachbeamten sein. Das Fachchinesisch ist oft unverständlich. Begründungen oft sehr verklausiliert
  • Die Einwendungen werden bearbeitet, wie in dem zugrundeliegenden Fall fast ausnahmslos abschlägig und extrem knapp, also ohne publikumsverständliche Begründung abgewimmelt.
  • Der Plan wird dem Stadtplanungsausschuss zur Genehmigung vorgelegt.


A. Fazit:
Die Öffentlichkeitsarbeit für die Betroffenen ist absolut unzureicehend.
Die konkreten Auswirkungen eines Plans für Betroffene und Anwohner sind nicht wirklich transparent gestaltet.
Die Behandlung der Einwendungen ist im Zweifel je nach Sicht des Bürgers eher kursorisch-herablassend-abkanzelnd.

 

B. Der Stadtplanungsausschuss

  • Der Stadtplanungsausschuss besteht aus ehrenamtlichen Parteivertretern, die keine Planungsexperten sein können.
  • Die Frage an den Planungssauschuss-Vorsitzenden: Wie machen Sie sich sachkundig in der fachlich-sachlichen Bewertung des Plans? . Die Antwort: Wir haben Akteneinsicht, die wir in sehr kontroversen Fällen ausüben.
  • Eine Überprüfung der Plan-Details, also der Begründungen, der vom Fachamt eingeholten eventuell fehlerhaften Gutachten etc. durch eine neutrale Stelle findet de facto nicht statt vor Einreichung in den Ausschuss.
  • Wenn der Ausschuss nicht von aufmerksamen Bürgern auf ;ängel aufmerksam gemacht wird, wird er sich sinnvollerweise damit auseinandersetzen. Das ist aber keine Fachprüfung im eigentlichen Sinne, das Bürger und Parlamentarier Laien sind.
  • Die höherrangige Bezirksversammlung verläßt sich auf den Stadtplanungsausschuss. Und beschließt den Plan.
  • Aus dem B.Plan folgende Baugenehmigungsfragen sind oftmals Gegenstand nicht öffentlicher Sitzungen.


B.Fazit:
Laien-Parlamentarier können ebenso wie die Bürgerlaien Pläne nicht im Detail sorgsamst prüfen – mangels Zeit und Fachkenntnis.
Laien-Parlamentarier verfügen bei Abstimmungen nicht über evtl. kritische Stellungnahmen aus der Behörde nach einer dem Vieraugenrinzip vergleichbaren Überprüfung.
Die Vorlage eines fachlich unüberprüften Plans ist de facto ausschließlich Sache der Fachabteilung.
Oftmals werden bei Bürgern Befürchtungen laut, dass es zu Mauscheleien und einseitigen Begünstigungen von finanzkr+ftigen Bauherren zulasten der Allgemeinheit oder gar vom Plan auch betroffener Bürger kommt.
Sind "Quasi.Erpressungen" durch Bauherren nicht doch öffentlich zu thematisieren?


C. Der Plan wird im Gesetzblatt verkündet.

  • Der Plan ist dann gültig. Aber:
  • Ab dem Datum der Veröffentlichung läuft eine einjährige Einspruchsfrist.
  • Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Die der Mängelrüge und die des Normenkontrollverfahrens.



D. Die Mängelrüge

  • Mängelrügen kann jeder mehr oder minder Betroffene eines Plans kostenlos mit Hinweis auf vermutete oder tatsächliche Fehler der Planung schriftlich mit eigener Unterschrift einreichen.
  • Man denkt, dies müsse bei der entsprechenden Fachabteilung für Rechtsfragen, also dem Rechtsamt geschehen. da es ja um eine Überprüfung des Ergebnisses der Fachanteilung Planung geht.
  • Dieses Rechtsamt erklärt einem dann nach der Einreichung der Mängelrügen, dass es für die Mängelrügen nicht zuständig sei und die Rügen an das Fachamt weiterleitet.
  • Das Fachamt für Planung prüft sich also selbst.


D.Fazit:
Es gibt also keine Kontrolle des Fachamtes durch das Rechtsamt.
Es gibt also kein Vieraugenprinzip in dem Bezirksamt, so wie es in jedem seriösen Wirtschaftsunternehmen üblich ist.
Der Bürger bleibt mit seinem Anliegen also so oder so Adressat der dann ja wohl auch nicht überprüften Antwort des Planmungsamtes.
Ist das wirklich kein Thema für das Rechtsamt, das später ggf. die Prozesse führen muss?


E. Das Normenkontrollverfahren

  • Dieser Weg eröffnet den Interessierten die Möglichkeit einer Kontrolle der Arbeit der Planungsfachabteilung durch eine dritte Institution.  Aber: 

  • Dieser Weg ist nicht kostenlos, da das Verfahren schon auf benötigten fachlichen Vorkenntnissen nur von einem Anwalt, der bezahlt werden muss geführt werden kann. 

  • Im Netz kursieren Angaben von rund 20.000 Euro. 

  • Die Schrift muss fristgerecht vor Ablauf der Einspruchsfrist eingereicht werden. 

  • Der Anwalt ist von Privatleuten zu beauftragen und eben zu bezahlen.


Gesamt-Fazit:
Mangels hinreichender Kontrolle in dem Bezirksamt selbst sind Bewohner und Anwohner des Planungsbereichs
auf ein kostenverursachendes Verfahren angewiesen. Man muss sich sein Recht also erkaufen.

Die Kosten diese Verfahrens werden allenfalls bei einem entsprechenden Urteil erstattet bekommen.

Einerseits ist die Kostennotwendigkeit ein Schutz vor unberechtigten und kleinlichen Prozessen von Prozesshanseln. andererseits werden sozial schwächere Bürger de facto ausgeschlossen (mit Ausnahme bei einem schwierigen Kostenübernahmeverfahren).


ZMZ


2025-03-31 Bauprüfung. Rechtsstaatsverfahren? Auch kein Thema für die (Lokal-)Presse?
Gesetzt den Fall, auf dem Nachbargrundstück Ihrer Wohnung soll ein Bau mit über 20 Wohnungen gebaut werden.
Gesetzt den Fall, Sie wollen wissen, wie das alles aussehen soll und welche Folgen das für Ihr Grundstück haben kann.
Gesetzt den Fall, Sie wohnen ausserdem in einem Gebiet, das neu überplant werden soll.
Obendrein: Die Pläne sind im Stadtteil mit Mängelrügen und Normenkontrollfragen heftig umstritten (siehe Meldung oben).

Daraus folgt: Sie wenden sich an das zuständige Fachamt in einem Hamburger Bezirksamt. Sie bitten um Einblick in die Baupläne.
Das ist die Antwort im anonymisierten Original vom 11.3.2025:

"Als Eigentümer des Grundstücks... sind Sie kein Nachbar des [zu bebauenden] Flurstücks... im Sinne des Gesetzgebers. Das vorgenannte Grundstück und Ihr Grundstück weisen keine gemeinsame Grundstücksgrenze auf. 

Vielmehr sind die beiden Grundstücke noch zusätzlich durch die Straße... getrennt. Sofern ich Ihre Bitte so verstehen möchte, dass Sie im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens für das das [zu bebauende] Flurstück ... beteilgt oder informiert werden wollen, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich dieser Bitte nicht entsprechen kann."

Also: Ein Nachbar ist kein Nachbar, wenn zwischen seinem und dem Grundstück des anderen eine Strasse verläuft.
Also: Es gibt keine Auswirkungen eines Baus auf ein benachbartes Wohnhaus, wenn eine Strasse dazwischen ist.
Also: Wasser und Klima haben keine Auswirkungen auf Grundstücke, die durch eine Strasse getrennt sind.
Also: Autoverkehr aufgrund neuer Wohnungen hat also keine Auswirkungen auf Grundstücke, die durch eine Strasse getrennt sind.#


Abschluss-Frage:

Ist das wirklich ein demokratisches. zeitgemäßes und bürgerfreundliches  Planungsverfahren?#



ZMZ

 


Weitere Themen folgen.